Nach Beratungen von Bund und Ländern 15.04.2020, 19:44 Uhr

Fahrradgeschäfte dürfen wieder öffnen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in ihren Beratungen einige Lockerungen in der Corona-Krise besprochen. Davon profitieren auch Fahrradgeschäfte, die ab dem 20. April wieder für den Verkauf öffnen dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel
(Quelle: Bundesregierung/Kugler)
Um 18 Uhr war es endlich soweit: Bundeskanzlerin Angela Merkel trat gemeinsam mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und Finanzminister Olaf Scholz vor die Presse, um die Ergebnisse der gemeinsamen Beratungen von Bund und Ländern zur Corona-Krise vorzustellen. Demnach habe man durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens einige Erfolge erreicht. Die Kanzlerin rief aber ebenso wie die anderen Politiker zu weiterer Vorsicht miteinander auf. Daher werden die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrecht erhalten.

Doch Merkel, Söder, Tschentscher und Scholz konnten auch einige Lockerungen verkünden. Fahrradgeschäfte dürfen ebenso wie Kfz-Händler und Buchhandlungen ab dem 20. April wieder öffnen. Sie müssen jedoch gewisse Vorkehrungen treffen. Genauere Informationen dazu gab es noch nicht auf der Pressekonferenz. In der danach erschienenen Pressemitteilung hieß es, dass Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachtet werden müssen. Im Gegensatz zum Fahrradhandel dürfen in anderen Branchen nur Geschäfte mit Flächen bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Womöglich erlassen die einzelnen Bundesländer hier jedoch schärfere Vorgaben, wie Söder beispielsweise für Bayern andeutete. Weiter geschlossen bleiben Einkaufszentren, Gastronomiebetriebe, Bars und Discotheken.



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