Entnahmesteuer entfällt 08.01.2019, 09:53 Uhr

Für Selbständige wird Radleasing billiger

Für manche Nutzer wird Dienstradleasing billiger: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren vom Wegfall der Privatentnahmeversteuerung.
Selbständige müssen die Entnahme der Räder aus dem eigenen Betriebsvermögen nicht mehr versteuern.
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen den privaten Nutzungsanteil geleaster Diensträder seit dem 1. Januar nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Dies teilte der Leasing-Dienstleister Jobrad (Freiburg) mit. Auf die Privatentnahme der Räder müsse in Zukunft außerdem keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden. Diese Regel gelte für Fahrräder und Pedelecs, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind und sei bis zum Ende 2021 befristet. Wie bisher können Leasingraten und Fahrradversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. „Durch den Wegfall der Entnahmebesteuerung werden Jobräder für Selbstständige deutlich günstiger. Im Vergleich zur bisherigen Regelung sind bis zu 20 % zusätzliche Ersparnis möglich“, erklärt Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat.
Eine Sonderregelung gilt für S-Pedelecs. Sie gelten als Kraftfahrzeuge und sind deshalb von der ebenfalls neu geregelten Besteuerung von E-Autos und Hybriden betroffen: Selbstständige müssen die private Nutzung ihres S-Pedelecs monatlich mit einem Prozent versteuern – laut der neuen „0,5 %-Regel“ gilt als Bemessungsgrundlage aber nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises. Die „0,5 %-Regel“ gelte für bis zum 31. Dezember 2021 neu abgeschlossene Leasingverträge für die gesamte Leasingdauer.



Das könnte Sie auch interessieren