Sicherheit und Personentransport 18.02.2020, 08:55 Uhr

Bundesrat beschließt fahrradfreundlichere Straßenverkehrsordnung

Nach monatelangen Diskussionen hat am vergangenen Freitag der Bundesrat der StVO-Novelle unter Maßgabe zahlreicher Änderungen zugestimmt. Der ZIV lobt, dass die Personenbeförderung auf dem Rad endlich klargestellt ist.
Plenarsitzung im Bundesrat (Symbolbild)
(Quelle: Bundesrat | Frank Bräuer)
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) begrüßt es sehr, dass nun einige Änderungen zur Erhöhung der Sicherheit und der Attraktivität des Radverkehrs umgesetzt werden. Besonders positiv sei, dass sich die Bundesländer so intensiv bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung engagiert und über die Vorschläge des Verkehrsministeriums hinaus wichtige Punkte eingebracht haben.
Aus Sicht des ZIV ist besonders die Klarstellung zur Personenbeförderung hilfreich. In Paragraph 21 der StVO wird es ergänzend künftig heißen: „Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. …“
Dazu Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV: „Neben den Änderungen, die die Sicherheit der Radfahrenden erhöhen, liegt uns als ZIV die Personenbeförderung besonders am Herzen. Denn so können auch Ältere oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Freude am Radfahren erleben. Bislang war die Mitnahme von Personen auf dem Fahrrad nur bis zum vollendeten 7. Lebensjahr zulässig. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Bundesrat diesen wichtigen Punkt aufgenommen hat.“
Weitere wichtige Neuerungen sind ein festgeschriebener Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts, ein generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen, ein Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer sowie Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. 
Diese StVO-Novelle sei ein erster Schritt auf dem Weg zur Akzeptanz des Fahrrades als gleichwertiges Verkehrsmittel. Weitere müssten folgen und das BMVI habe bereits eine weitere Reform für 2020 angekündigt. Es liegt nun am Bundesverkehrsministerium die beschlossenen Änderungen umzusetzen. Die neue Verordnung wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Ausführlich erklärt das BMVI die Änderungen auf seiner Webseite.


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