Studie  05.07.2022, 10:29 Uhr

Große Wissenslücken zu Versicherungsschutz am Arbeitsweg

Nur wenige Menschen wissen, wie sie auf dem Arbeitsweg und rund um den Arbeitsplatz versichert sind. Dabei hängt das auch vom Verkehrsmittel ab.
Repräsentative Studie: Nur jede vierte Person in Deutschland weiß, wie es um Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg steht.
(Quelle: Clark Germany GmbH)
Die bevölkerungsrepräsentative Studie wurde von Yougov zusammen mit dem digitalen Versicherungsmanager Clark durchgeführt. Immerhin vier von zehn Deutschen (39 Prozent) wissen sicher, wie es um ihren Versicherungsschutz auf dem Weg ins Büro oder vom Arbeitsplatz zurück mit dem Auto aussieht. Bei Bus, Bahn und Fahrrad nimmt der Informationsstand weiter ab: Nur jede oder jeder Dritte (je 34 Prozent) weiß, wie sie oder er auf dem Arbeitsweg zum Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad versichert ist. Wie es um den Versicherungsschutz im Homeoffice aussieht, können wiederum nur 17 Prozent der Befragten mit Sicherheit sagen.

Versicherungsschutz auf Geschäftswegen

Bei betrieblichen Fahrten ist der Kenntnisstand zum eigenen Versicherungsschutz ebenfalls gering. Nur jede oder jeder vierte Befragte (27 Prozent) weiß, wie es um den Versicherungsschutz beim Erledigen von Besorgungen für ihren Arbeitgeber aussieht. Fast ebenso wenige Befragte (26 Prozent) können sicher sagen, wie sie auf Geschäftsreisen versichert sind, oder wie es bei Veranstaltungen von ihrem Arbeitgeber (zum Beispiel Feiern, Arbeitsessen, Events) aussieht (24 Prozent). Aber auch um den Versicherungsstatus bei Verletzungen in der Mittagspause im Büro (23 Prozent) oder im Homeoffice (11 Prozent) herrscht Verwirrung.

Das gilt hier:

„Generell greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn man im Büro oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hat“, sagt Clark-Versicherungsexperte und Vorstandsmitglied Marco Adelt. „Allerdings gilt das nur für den Fall, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den direktesten oder kürzesten Weg wählen, wenn sie zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Wohnort unterwegs sind.“ Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf das komplette Arbeitsumfeld. Sie gilt also auch für den Fall, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf Geschäftsreisen oder beim Erledigen von Besorgungen für den Arbeitgeber einen Unfall haben. Im Rahmen der Versicherung werden beispielsweise Behandlungskosten übernommen, sowie eine mögliche Rente - diese hängt von dem bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab. 
Seit dem Sommer 2021 wurde außerdem der Versicherungsschutz auch auf das Homeoffice ausgeweitet. So ist beispielsweise auch der Weg in die Küche in der eigenen Wohnung versichert, wenn zu der Zeit von zu Hause aus gearbeitet wird. Auch der Weg in die Mittagspause - egal ob im Büro oder zu Hause - untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt aber nicht für den Fall, dass die oder der Arbeitnehmende etwas Privates erledigt. Allerdings: Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten des Restaurant, der Kantine, oder der Küche - die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert 

Details zur Studie

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der Yougov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.



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