Einstimmige Entscheidung 31.05.2022, 10:02 Uhr

Gelsenkirchen bekommt eine Fahrradzone

Die Stadt Gelsenkirchen bekommt ihre erste Fahrradzone. Dies ist von der Bezirksvertretung Süd einstimmig beschlossen worden. Wann genau diese umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest.
Im markierten Bereich soll die Fahrradzone in Gelsenkrichen entstehen.
(Quelle: Stadt Gelsenkirchen)
Die geplante Fahrradzone soll im Siedlungsbereich westlich der Bochumer Straße und östlich der Ückendorfer Straße eingerichtet werden. Im Norden wird das Gebiet durch die Dessauer Straße und den Cramerweg und im Süden durch den Bühlweg begrenzt. Ausnahmen wird es in der Fahrradzone dennoch geben: Neben dem Pkw-Verkehr und Motorrädern wird zusätzlich der Linienverkehr auf der Bergmannstraße freigegeben, damit die Buslinien dort weiter verlaufen können. In der Fahrradzone wird die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer gelten sowie der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,5 Metern und die Rechts-vor-links-Regel.

Was ist eine Fahrradzone?

Die Stadt Gelsenkirchen erklärt Fahrradzonen, die aus mehreren Fahrradstraßen bestehen, wie folgt: Sie sind allein zum Befahren für Radfahrende gedacht, daher gelten dort besondere Regeln: Radfahrende dürfen dort zum Beispiel ausdrücklich nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge als Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes und die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen die Fahrradzone nur benutzen, wenn das durch ein zusätzliches Verkehrsschild erlaubt ist. Ist die Fahrradzone für andere Fahrzeuge freigegeben, müssen diese Rücksicht auf die Radfahrenden nehmen und Behinderungen oder Gefährdungen vermeiden.


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