Radbranche setzt sich durch 08.06.2017, 10:24 Uhr

Bund darf Radschnellwege fördern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zugestimmt, nach dem sich der Bund künftig an der Förderung von Radschnellwegen beteiligen kann.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die neue Regelung tritt dann am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Dies teilte der Verbund Service und Fahrrad (VSF) mit und begrüßt die Entscheidung des Bundesrats. Nach Ansicht des Geschäftsführers des VSF, Albert Herresthal, hat dieser Beschluss neben der finanziellen auch eine psychologische Bedeutung: „Jetzt wird die herausragende verkehrspolitische Bedeutung von Radschnellwegen auch durch die Bundesebene anerkannt. Die Förderung von Radschnellwegen durch den Bund war eine zentrale Forderung des Vivavelo-Kongresses der Fahrradwirtschaft im April 2016. Wir freuen uns, dass hierfür nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.“

Der VSF geht davon aus, dass die bereits im Haushalt des BMVI vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro nur ein erster Schritt sind. „Der tatsächliche Bedarf ist natürlich viel höher“, so Herresthal. „Der VSF wird sich dafür stark machen, dass die finanziellen Mittel auf ein realistisches Niveau angehoben werden, denn Radschnellwege können maßgeblich dazu beitragen, dass sich der Pendlerverkehr verstärkt auf das Fahrrad verlagert und sich dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung verringern. Damit sind die Radschnellwege insbesondere in Städten und Metropolregionen Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems.“

Noch im März 2017 hatte der Bund der Steuerzahler die Förderung von Radschnellwegen kritisiert, „weil der Bund dafür gar nicht zuständig“ sei. Der VSF hatte diese Kritik zurückgewiesen. Durch den Beschluss des Bundesrats ist sie nun auch gegenstandslos.



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