Nachhaltige Produktion 18.03.2024, 11:25 Uhr

EU beschließt Lieferkettengesetz trotz deutscher Enthaltung

Trotz der Enthaltung Deutschlands einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union überraschenderweise auf die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes.
Hafen mit Hochseecontainern
(Quelle: Shutterstock / Travel mania)
Der TÜV-Verband meint, eine schnelle und praxisorientierte Umsetzung entscheidet jetzt über die Akzeptanz der EU-Lieferkettenrichtlinie in der Wirtschaft.
Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, kommentierte am 15. März: „Das Hin und Her der letzten Wochen hat ein Ende: Eine entscheidende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für die Einhaltung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ausgesprochen. Das sorgt für Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und eröffnet der Europäischen Union die Chance, weltweit eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Lieferketten einzunehmen.“
Durch die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen große Unternehmen, die in der EU tätig sind, künftig eine umfassende risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten Lieferkette durchführen. 

TÜV fordert einheitliche Vorgaben in der EU

Petrich weiter: „Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jetzt entscheidend, dass die Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen. Für eine erfolgreiche Realisierung der CSDDD in der Praxis ist außerdem elementar, dass die Anforderungen und Leitlinien ausreichend konkret formuliert werden. Audits und Zertifizierungen leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung. Sie schaffen das notwendige Vertrauen und unterstützen damit Unternehmen und Behörden. Gleichzeitig erhöhen sie die Transparenz für die Verbraucher und Verbraucherinnen.“
Der TÜV fordert darum, gesetzliche Vorgaben und Standards zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien entlang der gesamten Lieferkette klar und verbindlich festzuschreiben. Je klarer die Anforderungen definiert würden, desto eindeutiger könne auch deren Erfüllung und damit letztlich der Prozess der Nachvollzieh- und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette organisiert werden. Außerdem brauche es eine Marktüberwachung durch unabhängige Dritte.



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