Für tarifgebundene Metall- und Elektrobetriebe 04.08.2023, 09:10 Uhr

Sachsen ermöglicht mit neuem Tarifvertrag Dienstrad-Leasing

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Sachsen der neue Tarifvertrag Fahrrad-Leasing, der von der IG Metall in Zusammenarbeit mit den sächsischen Arbeitgebern abgeschlossen wurde. Dieser ermöglicht den Beschäftigten, sich künftig mit Entgeltumwandlung ein Fahrrad zu leasen.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Sachsen der neue Tarifvertrag Fahrrad-Leasing.
(Quelle: Shutterstock / Ground Picture)
Ob das Modell im Betrieb genutzt wird, sollen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam entscheiden. Durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Dienstrad ihrer Wahl per Gehaltsumwandlung zu leasen. Der Arbeitgeber least das vom Beschäftigten ausgewählte Fahrrad oder E-Bike und überlässt es diesem zur Nutzung. Die Leasing-Rate wird direkt vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgezogen, was eine Reduzierung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelts zur Folge hat.
Im Rahmen des Tarifvertrags gelten für die Tarifbeschäftigten der IG Metall Sachsen Höchstgrenzen. Pro Jahr können maximal 2904,96 Euro des tariflichen Entgelts für das Dienstrad-Leasing verwendet werden. Das entspricht einem monatlichen Betrag von 242,08 Euro.


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