Mehr Verantwortung für Anbieter 03.04.2018, 12:19 Uhr

München reglementiert Fahrradvermieter

Nach zeitweise chaotischen Zuständen und dem Teilrückzug des Anbieters Obike aus dem Münchener Mietradmarkt, erlässt die Stadt München jetzt einen Leitfaden für Anbieter von Mieträdern.
München reglementiert den Mietradmarkt.
Unrühmliche Schlagzeilen verursachten Mietfahrräder in München: Erst blockierten sie nur Wege, dann kümmerte sich niemand um Wartung und Reparatur, schließlich stapelten verärgerte Anwohner die Räder aus Protest, hievten sie auf Bushaltestellen oder warfen sie in den Fluss. Zuletzt verkündete der Anbieter Obike (Singapur) den Abzug von 6.000 seiner insgesamt 6.800 Mieträder in München. Jetzt erlässt die Stadt München einen Leitfaden für Fahrradvermieter.
Dieser richtet sich an stationslose Fahrradverleihsysteme. Anbieter werden darin aufgefordert, der Stadt auf Verlangen gegebenenfalls anonymisierte, mietradgenaue Nutzungsdaten zur Verfügung zu stellen, und zwar zur Nutzungshäufigkeit, der durchschnittlichen Fahrtzeit und -länge sowie der Ausleih- und Rückgabeorte. Der Anbieter darf maximal fünf Fahrräder an einem Standort bereit stellen, etwa beim Umverteilen. Öffentliche Fahrradständer darf der Anbieter nicht nutzen. Nutzer dagegen dürfen die Räder an einem Ort ihrer Wahl abstellen, also auch in Fahrradständern.
Innerhalb des Mittleren Rings müssen Mieträder nach einer Standzeit von zwei Wochen ohne Nutzung um mindestens 50 Meter versetzt werden. Außerhalb des Mittleren Rings beträgt die Höchststandzeit vier Wochen.  In Parks und Grünanlagen, etwa im Englischen Garten, dürfen die Mieträder nach der Miete nicht zurückgelassen werden.
Der Anbieter muss garantieren können, dass falsch abgestellte Räder innerhalb von maximal 24 Stunden umverteilt oder eingesammelt werden können. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern der Weg durch abgestellte Räder versperrt wird. Der Fußweg muss auf 1,60 m Breite frei bleiben. Nicht fahrbereite Mieträder, etwa umgedreht, umgeworfen oder demoliert, müssen vom Anbieter binnen 72 Stunden fahrbereit gemacht oder entfernt werden.
Kommerzielle Anbieter treten in Konkurrenz zum städtischen Fahrradverleihsystem. Die Stadt München kann das Anbieten der Räder auf öffentlichen Wegen nicht vollständig untersagen.



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