Bonpflicht 10.02.2020, 11:20 Uhr

Niemand muss Kassenbons ausdrucken

Die neue Bonpflicht sorgt für Proteste, etwa aus Umweltschutzgründen. Dabei darf man den Kassenbon auch digital ausgeben. Im Fahrradhandel werden Bons aber wohl noch länger gedruckt. Das liegt nicht am Händler.
Gedruckte Kassenbons
(Quelle: Pixabay)
Die Mehrheit der Deutschen lehnt laut einer aktuellen Studie der Deutschen Presseagentur die Bonpflicht ab: 56 Prozent der Befragten finden sie überflüssig. Ein Argument der Bonpflicht-Gegner ist der Umweltschutz: Die Pflicht zur Ausgabe des Kassenbelegs sorge für tausende Tonnen mehr Papiermüll mehr als sonst.
Amir Karimi ist Geschäftsführer des Unternehmens A & G (Bremen) für digitale Kassenbons. Karimi erklärt, betroffene Unternehmer könnten Ausnahmegenehmigungen erwirken. So sei es laut Karimi möglich, beim Finanzamt einen Antrag auf Verzicht der Belegausgabepflicht zu stellen: Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen könnten die Finanzbehörden den Einzelhändler von einer Belegausgabepflicht befreien. Dies setze jedoch voraus, dass die Belegausgabe eine unzumutbare Belastung für den Betrieb darstelle. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Ob dies im Fahrradhandel realistisch sei, ist noch offen.
Nicht jeder Kassenbon muss ausgedruckt werden
Der Fahrradhandel könne, so wie jede andere Branche auch, der Belegausgabepflicht auch per digitalem Beleg nachkommen, etwa in Form einer E-Mail oder per App. Über die App seines Unternehmens A & G erhalten Kunden beim Kauf ihren Beleg direkt auf das Smartphone, kabellos übertragen per NFC, ohne mobile Internetverbindung, sofern sie die App auf ihrem Smartphone installiert haben. Der einzelne Händler wird dies wohl nicht erwirken, aber sofern große Ketten in mehreren Branchen dieses Modell populär machen, kann auch der Fahrradfachhandel leichter auf den Ausdruck verzichten als jetzt.


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