Radverkehrsförderung durch Bund 23.03.2017, 13:07 Uhr

ZIV kritisiert Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat vor wenigen Tagen die Förderung des Radverkehrs durch den Bund kritisiert. Jetzt meldet sich der Zweirad-Industrie-Verband zu Wort.
Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, riet Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Förderung des Radverkehrs zu verringern. Zudem bezeichnete Holznagel die geplante Förderung des Bundes mit 25 Millionen Euro für Radschnellwege als fragwürdig, da der Bund dafür gar nicht zuständig sei. Ferner bemängelt der BdSt die Förderung innovativer Projekte mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro, etwa eine Studie, die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern untersucht.

Dazu stellt jetzt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in einer Pressemitteilung fest: „Interessant und zugleich überraschend ist, dass sich die Radverkehrsförderung in einer Reihe mit der Mütterrente, neuen Poloshirts für einen sächsischen Badminton-Verein, einem oberfränkischen Arnika- und Kräuterkompetenzzentrum oder einer 2-Millionen-Euro-Förderung für einen Flottentest von Daimler wiederfindet." Grundlage für die Einstufung, ob eine Bundesfinanzierung sinnvoll oder fragwürdig ist, sollte nach Ansicht des ZIV stets sein, inwiefern die entsprechende Förderung der Allgemeinheit zu Gute kommt. Im Fall der Radverkehrsförderung sei diese Frage leicht zu beantworten: Gute Radwege und Radschnellwege stehen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Und gute Fahrradinfrastruktur führt dazu, dass mehr Menschen Fahrrad fahren. Dadurch wird der Verkehr entlastet, es gibt weniger Staus. Dies nützt auch den Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Mehr Radverkehr heißt weniger Lärm, weniger Schadstoffemissionen, stattdessen saubere und gesunde Luft, fasst der ZIV zusammen. Gerade die genannten Radschnellwege können dazu beitragen, Pendlerströme vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und somit besonders die Innenstädte von Staus und schädlichen Emissionen entlasten. Zudem bedeutet eine gute Fahrradinfrastruktur auch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Anknüpfend an die Vision Zero – Null Verkehrstote im Straßenverkehr – sind die verhältnismäßig geringen Ausgaben des Bundes für den Radverkehr deshalb alles andere als eine fragwürdige Ausgabe.

Auch das Argument, der Bund sei nicht für den Radverkehr zuständig, greife zu kurz, so das Schreiben: Der Bund sei nicht nur für den Radwegebau an Bundesfernstraßen zuständig, sondern er könne sehr wohl auch Radschnellwege fördern, wie kürzlich in einem rechtlichen Gutachten festgestellt wurde. Darüber hinaus sei die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele des Bundes im Verkehrssektor zu erreichen.

Der ZIV fährt fort: „Es gibt etliche Argumente, warum eine Radverkehrsförderung auf Bundesebene sinnvoll und der Allgemeinheit von Nutzen ist. Und deshalb hat dieser Punkt nichts in der Liste der Steuersünden zu suchen. Der Titel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu diesem Thema ,Fahrradnachhilfe für Schwangere' zeigt indes: Dem Radverkehr wird noch immer nicht die Bedeutung beigemessen, die er als klimafreundliche, saubere und gesunde Fortbewegungsform der Zukunft verdient. Die sonst so gute und wichtige Arbeit des Bundes der Steuerzahler, auf Steuerverschwendung kritisch aufmerksam zu machen, ist in diesem Fall deutlich über das Ziel hinausgeschossen."



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