Rechtsstreit um Marke im Fahrradbereich 01.06.2020, 12:08 Uhr

Nur KTM Fahrrad darf sich KTM nennen

Der Fahrradhersteller KTM Fahrrad hat sich im Rechtsstreit um den Markennamen KTM im Fahrradbereich gegen die Pierer Mobility AG durchgesetzt, die bis vor wenigen Monaten noch KTM Industries hieß.
Gerichtshammer (Symbolbild)
(Quelle: Pixabay)
Seit 2017 setzt sich der Fahrradhersteller KTM Fahrrad GmbH, Eigentümerin ist Carol Urkauf-Chen, gerichtlich bezüglich der Verwendung der Marke KTM im Fahrradbereich mit dem Motorrad- und Fahrradhersteller Pierer Mobility AG, ehemals KTM Industries AG, Geschäftsführer ist Stefan Pierer, auseinander. Der früher gemeinsame Name geht auf den gemeinsamen Ursprung zurück: 1992 war der Motorrad- und Fahrradhersteller KTM nach wirtschaftlichen Turbulenzen in einen Fahrradhersteller und einen Motorradhersteller aufgeteilt worden, beide mit Sitz im österreichischen Mattighofen. Bereits seit damals lenken die Familien Urkauf und Pierer die Geschicke der beiden Firmen. 2017 investierte der Motorradhersteller KTM Industries dann in den Fahrradhersteller Pexco (Schweinfurt) und wurde so zum Konkurrenten von KTM Fahrrad. Dies gilt umso mehr als beide Hersteller einen Schwerpunkt auf Pedelecs setzen und ähnliche Zielgruppen umwerben.
Gericht entscheidet für KTM Fahrrad
Am 19. Februar 2019 hatte das Landesgericht Wels in einem damals noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die KTM Industries AG innerhalb von drei Monaten ihren Namen ändern müsse. 
Konkret habe das Gericht ausgeführt: „Die KTM Industries AG ist verpflichtet, in der Folge den Firmennamen und/oder die Internetdomain so zu ändern, dass darin kein Zeichen mit der Buchstabenfolge ,KTM' mehr enthalten ist. Dies gilt solange sie direkt oder indirekt an einem Unternehmen beteiligt ist, das in der Fahrradbranche tätig ist.“ Dies umfasse auch Pedelecs und S-Pedelecs, sowie Einzelteile, Zubehör und Bekleidung.   
Dieses Urteil ist laut KTM Fahrrad nach Erledigung einiger Rechtsmittel seit Mai 2020 rechtskräftig. Dabei führte das Landesgericht Wels am 19. Februar 2019 noch weiter aus: „Pierer sowie die KTM Industries AG (bzw. nun die Pierer Mobility AG) hat es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, solange die Firma direkt oder indirekt an einem in der Fahrradbranche tätigen Unternehmen beteiligt ist, das Zeichen ,KTM' in der Fahrradbranche zu verwenden, wenn eine solche Verwendung zur Bewerbung von Produkten eines in der Fahrradbranche tätigen Unternehmens führen kann.“ 
Dies gelte auch für jegliche Marketingaktivitäten, insbesondere für Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und öffentlichen Präsentationen. Dies gilt auch für die Darstellung von Beteiligungsverhältnissen. KTM Fahrrad zieht als Fazit: „Die Marke KTM darf in der Fahrradbranche in welcher Art auch immer exklusiv von und für KTM Fahrrad GmbH verwendet werden, weltweit und ewig.“
Pierer Mobility benannte sich Oktober um
Die Pierer Mobility Gruppe firmiert bereits seit Oktober unter ihrem neuen Namen. Sie betreibt neben der Motorradmarke KTM auch weitere Marken wie Gasgas, Husqvarna Motorcycles, Husqvarna Bicycles, Raymon sowie die Komponentenmarke WP. „Aus diesem Grund hat der Vorstand der KTM Industries AG entschieden, die Obergesellschaft der Gruppe ohne Nennung einer Einzelmarke in Pierer Mobility AG umzubenennen und damit die stabile Rolle des Mehrheitsaktionärs im Firmenwortlaut zum Ausdruck zu bringen“, so Pierer Mobility im Oktober.
Der Name KTM steht in dieser Reihenfolge für den Geschäftspartner, den Gründer und den Firmensitz Kronreif Trunkenpolz Mattighofen.



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