Recht und Motornachrüstung 09.02.2018, 09:32 Uhr

HP Velotechnik führte Händlerschulung durch

Händler aus sechs europäischen Ländern nahmen am Mittwoch an der Schulung von HP Velotechnik teil. Auf hohes Interesse stießen Vorträge zu rechtlichen Aspekte beim Nachrüsten von Elektromotoren.
Über 70 Fachhändler kamen nach Angaben des Herstellers nach Kriftel.
Im Fokus standen nach Angaben des Liegeradspezialisten praxisnahe Themen, insbesondere das Nachrüsten der Motoren. „Die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Räder da bieten, sind für unsere Händler von sehr hoher Relevanz“, erläuterte Vertriebsleiter Thomas Wilkens. Das habe sich deutlich gezeigt in den 60 Einzelveranstaltungen, darunter 48 Werkstattseminare in Kleingruppen. Ob Mittel- oder Nabenmotor, Getriebeschaltungen oder der seit Januar erhältliche StVZO-konforme Blinker von HP Velotechnik – die laut Hersteller über 70 Händler und die Mitarbeiter der Krifteler Manufaktur befanden sich nach eigener Darstellung den ganzen Tag im lebhaften Austausch.

„Für uns sind diese Rückmeldungen aus der Praxis essenziell“, fasste Wilkens seine Eindrücke zusammen. Gerade bei den hochgradig individualisierten Trikes mit Speziallösungen zum Beispiel im Rehabereich seien immer wieder neue Herangehensweisen gefragt. Die Schulung einerseits, das gemeinsame Arbeiten an Ideen andererseits sei „ein Garant für den Erfolg der Marke“.

Neben dem praktischen Aspekt konnten die Besucher ihre Kenntnisse theoretisch vertiefen. Externe Referenten von Pinion, Shimano und Go Swissdrive stellten die neuesten technischen Möglichkeiten ihrer Produkte vor. Auf besonders hohes Interesse stieß das Thema „Technische Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen bei der Nachrüstung eines Pedelec-Systems“. Eine Frage, die den Handel mittlerweile fast täglich beschäftigt: Durch weitgehende Änderungen der Produkteigenschaften, wie etwa dem Einbau eines Motors, werde aus dem Fahrrad ein Kraftfahrzeug, auch EPAC genannt (Electrical Power Assisted Cycle). Und aus dem Händler ein Hersteller im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie EN 15194 mit allen Pflichten und Konsequenzen, zum Beispiel in Haftungsfragen. Mit dem Angebot von HP Velotechnik, solche Nachrüstungen im Werk vorzunehmen, bleiben die Krifteler der Hersteller und übernehmen damit auch die CE-Erklärung.


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