Unzulässiger Streichpreis 29.05.2012, 16:57 Uhr

EV in München: Radlbauer klagt gegen Stadler

Ende Mai öffnete die erste Filiale von Zweirad-Center Stadler in München. Bereits am Eröffnungstag flatterte dem ZEG-Giganten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I ins Haus.
Geklagt hatte die in München ansässige ZEG-Wettbewerberin Lucky Bike – Radlbauer GmbH. Grund: unlauterer Wettbewerb. Radlbauer monierte, dass Stadler mit durchgestrichenen UVPs eines „Herstellers“ für seine Hausmarken warb, obwohl Stadler selbst der Alleinvertretungsbevollmächtigte ist. Das Gericht bestätigte, dass der Hinweis auf höhere UVPs nicht zulässig ist, wenn die Räder ausschließlich vom Hersteller selbst vertrieben werden.


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