Ware nicht bezahlt 28.08.2018, 11:26 Uhr

Gericht verurteilt Fahrradhändler wegen Betrug

Ein Fahrradhändler aus Treuchtlingen bei Weißenburg wurde wegen Betrugs in 14 Fällen zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden verurteilt. Schon wieder.
Der Richter fällte ein mildes Urteil.
Der Fahrradhändler Jan B. verantwortete den Betrieb der Verleihstation „E-Bike-Park“. Diese leitete B. bis April 2016 nach Angaben der Lokalzeitung Treuchtlinger Kurier für den Inhaber, eine Firma aus Baden-Württemberg. Die Miete für die Geschäftsräume wurde nach Angaben der Lokalzeitung von der Stadt Treuchtlingen bezahlt. So verkaufte B. die Sportgeräte des Inhabers und auch Fahrräder. Als die Firma den Laden aufgab, wollte B. den Fahrradladen weiter betreiben. Das habe ihm sein bisheriger Vorgesetzter wohl auch mündlich erlaubt, vereinbarte dies jedoch nicht schriftlich und kündigte seinen Angestellten auch nicht. Stattdessen habe die Firma das Gewerbe zum 1. Mai 2016 abgemeldet und B. habe den Laden weiter betrieben. So bestellte der ehemalige Radprofi Fahrräder und Material bei Lieferanten und schickte die Rechnungen seinem alten Arbeitgeber. Dieser bezahlte nicht. Im Geschäft hätten sich so knapp 19.000 Euro Schulden getürmt.
Laut Treuchtlinger Kurier kamen aus dem Zuschauerraum Anmerkungen, dass dieses Verfahren „nur die Spitze des Eisbergs“ gewesen sei. Ob aber die Geschädigten je zu ihrem Geld kommen, ist fraglich. Ein fränkischer Großhändler kommentiert: „Dass Jan B. wieder nur auf Bewährung verurteilt wurde, ist eine Farce. Ich halte seit etwa 10 Jahren einen Pfändungstitel über 15.000 Euro gegen ihn, schicke regelmäßig einen Gerichtsvollzieher vorbei und habe sogar Taschenpfändungen durchführen lassen. Bisher hat er keinen Cent seiner Schulden bezahlt und ich kenne mindestens zwei Dutzend Personen in der Branche, denen B. ebenfalls größere Geldbeträge schuldet.“


Das könnte Sie auch interessieren