Gerichtsurteil in Düsseldorf 09.01.2018, 10:41 Uhr

Bewährung für E-Bike-Diebe

Das Düsseldorfer Amtsgericht hat zwei Männer wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls von Elektrorädern aus einem Garather Fahrradgeschäft zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht schenkte den Ausreden der Angeklagten keinen Glauben.
(Quelle: shutterstock.com/create jobs 51)
Im Juli verschwanden bei einem nächtlichen Einbruch in ein Fahrradgeschäft im Düsseldorfer Stadtteil Garath zehn E-Bikes im Wert von 30.000 Euro. Ein Zeuge beobachtete, wie am frühen Morgen drei Männer aus dem Geschäft kamen und benachrichtigte die Polizei. Diese fasste zwei Männer im Alter von 51 und 57 Jahren mit zwei der gestohlenen Elektrorädern und nahm sie fest. Die anderen acht E-Bikes blieben jedoch verschwunden, wobei die Polizei davon ausgeht, dass diese bereits von Komplizen weggeschafft worden waren.
Vor Gericht stritten beide Angeklagten die Schuld am Einbruch ab. Sie erklärten, dass ein Bekannter namens Stanislav sie unabhängig voneinander angesprochen habe. Der 57-Jährige wurde von diesem Stanislav angeblich morgens um fünf Uhr geweckt und gebeten ihm dabei zu helfen, ein Elektrorad zum S-Bahnhof zu bringen. Dabei fiel dem Angeklagten auch das Preisschild auf, sodass er ahnte, dass es sich dabei um Diebesgut handelte.
Der 51-Jährige sagte aus, dass er das gestohlene Elektrorad von Stanislav gekauft habe. Zuvor habe er stundenlang nach einer Tauffeier bis in den frühen Morgen Schach gespielt.
Der Amtsrichter glaubte beide Geschichten nicht und verurteilte beide Angeklagte zu acht beziehungsweise 14 Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss der 51-Jährige noch 500 Arbeitsstunden ableisten.


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