E-Mail verwirrt Händler
09.03.2021, 14:17 Uhr

Rücknahmesystem für E-Bike-Akkus kann frei gewählt werden

Das Batteriegesetz regelt unter anderem die Entsorgung von alten E-Bike-Akkus. Händler und Hersteller müssen sich darum kümmern. Eine E-Mail sorgt nun bei vielen Händlern für Verwirrung.
(Quelle: Pixabay)
E-Bike-Batterien gelten gemäß Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien. Vertreiber von E-Bikes und E-Bike-Batterien, also Hersteller und Händler, sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike-Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für die Entsorgung können sich die Vertreiber sogenannten Rücknahmesystemen anschließen.

Diesbezüglich gibt es aktuell Verwirrung bei vielen Händlern. Anfang März versendete ein Hersteller von Akkus eine Mail an seine Kunden. Diese wurden aufgefordert dem Absender das Rücknahmesystem zu nennen, mit dem sie zusammenarbeiten würden. Dazu wurde ein Ultimatum bis zum 15. März gesetzt. Erhalte das absendende Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung vom Mail-Empfänger mit Nennung des Rücknahmesystems, würde es diesen automatisch in das hauseigene Rücknahmesystem mit aufnehmen. Ein kleiner Händler, der diese Mail erhalten hatte, obwohl er noch nie mit dem Versender zusammengearbeitet hatte, wandte sich daraufhin an SAZbike. Auf Nachfrage bei dem Unternehmen erfuhren wir dann, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe: „Leider wurden hierbei viele Service-Kunden, welche keine Batterien beziehen, sondern nur Reklamationen über das Service-Center abgewickelt haben, ebenfalls angeschrieben.“

Jedem Händler und Hersteller steht es frei, welchem Rücknahmesystem er sich anschließt. Schon 2010 etablierte der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) mit GRS Batterien ein freiwilliges Branchensystem für die Rücknahme von E-Bike-Akkus. Dieses System ist für Händler kostenfrei, denn die Kosten werden von den Herstellern getragen. Händler von E-Bikes und E-Bike-Batterien können sich unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien und E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen. Registrierte GRS-Rücknahmestellen erhalten eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung alter (Lithium-)Batterien aus E-Bikes. Ebenfalls bereitgestellt wird umfangreiches Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Altbatterien. „Die Rücknahme alter E-Bike-Batterien über den Handel als GRS-Rücknahmestelle ist aus unserer Sicht die einfachste und sicherste Lösung“, erklärt dazu Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung des ZIV.



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