Fahrradwerkstätten ja, Fahrradeinzelhandel nein
14.12.2020, 10:40 Uhr

Zweiter Lockdown ab Mittwoch

Ab Mittwoch geht Deutschland in einen zweiten Lockdown, der mindestens bis zum 10. Januar 2021 anhalten soll. Der Einzelhandel muss erneut schließen. Offen bleiben dürfen Fahrradwerkstätten. Der Verkauf ist untersagt, außer es gibt Ausnahmen.
(Quelle: Stuart Miles/Shutterstock)
Da die Corona-Zahlen seit Tagen steigen, trafen sich gestern erneut Bundeskanzlerin und die Chefs der Bundesländer. Dabei wurde ein „harter Lockdown“ ab Mittwoch beschlossen. Das öffentliche und private Leben in Deutschland wird dadurch zum zweiten Mal in diesem Jahr drastisch heruntergefahren. Auch der Einzelhandel ist erneut davon betroffen und muss bis mindestens 10. Januar 2021 schließen. Zu den wenigen Ausnahmen gehören erneut Fahrradwerkstätten, die erneut ihre Dienstleistungen anbieten dürfen. Für den Verkauf müssen Fahrradgeschäfte hingegen schließen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass wie beim ersten Mal einzelne Bundesländer die Beschlussvorlage des Bundes anpassen. Aufgrund der hohen Zahlen erscheint dies jedoch unwahrscheinlich. „Corona ist außer Kontrolle geraten“, warnte Bayerns Regierungschef Markus Söder. „Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln“, betonte der CSU-Vorsitzende. Nun gelte: „Ab Mittwoch richtiger Lockdown in Deutschland, für alle, konsequent und auch klar verständlich und anwendbar.“ Dieser sei bis zum 10. Januar geplant, müsse aber so lange wie nötig andauern. „Die Philosophie heißt: daheim bleiben!“, sagte Söder mit Blick auf die kommenden Wochen.


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