Mit Rose Bikes, Intersport und Engelhorn 15.04.2021, 13:38 Uhr

Händler klagen gegen Infektionsschutzgesetz

Unter der Federführung der Initiative Händler helfen Händlern hat sich eine Gruppe zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen.
(Quelle: shutterstock.com/create jobs 51)
An der Verfassungs- und Schadensersatzklage gegen das Infektionsschutzgesetz sind unter anderem die  Verbundgruppe Intersport mit ihren 1.500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria beteiligt.
„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home-Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, beziehungsweise staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.
„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“
Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Corona-Notbremse“, sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass vor Ort der Einzelhandel schließen muss und eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person gilt. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

Von Lockdown zu Lockdown taumeln

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“
Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Risiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.
Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Substanzieller Wettbewerbsnachteil

Der stationäre Fachhandel läuft Gefahr, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung, wie zum Beispiel Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.
„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die Linkedin-Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.



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