Typgenehmigung als Leicht-Kfz 27.01.2023, 08:47 Uhr

HP Velotechnik erleichtert Vertrieb von S-Pedelec

Der Spezialradhersteller HP Velotechnik hat die Typgenehmigung für ein S-Pedelec als Leichtkraftfahrzeug erhalten. Das erleichtert den Verkauf. Der Geschäftsführer Daniel Pulvermüller übt deutliche Kritik an der deutschen Verkehrspolitik.
Das „Speedmachine S-Pedelec“ hat die Typgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten.
(Quelle: HP Velotechnik)
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat dem „Speedmachine S-Pedelec“ als erstem Liegerad eine europäische Typgenehmigung erteilt. Das schnelle E-Bike mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h wurde als Leichtkraftfahrzeug klassifiziert mit der Typennummer e1*168/2013*00335*00. Wie der Geschäftsführer Daniel Pulvermüller vom Hersteller HP Velotechnik (Kriftel) erläutert, könne dank der Genehmigung der windschnittige Flitzer nun direkt in alle EU-Länder sowie in die Schweiz verkauft werden. „Bislang haben wir unsere S-Pedelecs einzeln vom TÜV zugelassen. Anstelle dieses umständlichen Verfahrens stellen wir die EU-Konformitätsbescheinigung nun selbst aus.“ Mit diesem CoC-Papier (Certificate of Conformity) muss der Käufer nun nur noch eine Mofa-Versicherung abschließen und das Kennzeichen montieren.
Für HP Velotechnik ist das im Jubiläumsjahr – der Spezialradhersteller feiert 2023 sein 30-jähriges Bestehen – eine höchst erfreuliche Botschaft. Pulvermüller nutzte das Schreiben aus Berlin aber zugleich, um sein Unverständnis über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Ausdruck zu bringen. „Die innovativen S-Pedelecs werden in Deutschland regelrecht ausgebremst.“ Das sei um so ärgerlicher, da die schnelle Fahrradklasse sowohl als Pendler-Mobil wie auch auf längeren Strecken im ländlichen Raum die ideale Alternative zum Auto sei. „Während in anderen EU-Ländern die Vorgaben gelockert werden, gibt Deutschland dieser klimafreundlichen Technologie keine Chance für einen breiteren Durchbruch.“
So müssten diese Räder zum Beispiel außerhalb von Ortschaften zwingend auf der Bundesstraße fahren, auch wenn daneben ein Radweg verläuft. Der Grund: „Die StVO kennt für S-Pedelecs nur ein generelles Radwegeverbot.“ Was auf schmalen und schlecht gebauten städtischen Radwegen im Einzelfall vielleicht noch nachvollziehbar sei, mache spätestens neben einer vierspurigen Rennpiste für Autos sowie auf breiten Radschnellwegen keinen Sinn mehr. „Andere Länder in der EU sind da viel weiter“, so Pulvermüller.

Erleichterungen für S-Pedelecs in Österreich, Belgien, Schweiz

Zuletzt habe Österreich gezielt die Überlandverbindungen geöffnet. „In Belgien ging der Verkauf von S-Pedelecs nach der Freigabe durch die Decke“. Und in der Schweiz, die seit langem keine mit Deutschland vergleichbaren Einschränkungen für die schnelle Fahrradklasse kennt, machen sie seit Jahren weit mehr als zehn Prozent vom gesamten Pedelec-Markt aus. Mit Blick auf die Bundesregierung fügte Pulvermüller an: „Es wäre schön, wenn der Freiheitsgedanke im Mobilitätsbereich nicht nur auf den Autoverkehr angewendet würde, sondern auch dem Velo Wege öffnet. Das Fahrrad wird schließlich von fast allen Experten als eines der zentralen Elemente für eine Verkehrswende genannt, um den CO2-Ausstoß massiv zu senken.“

EU kündigt einheitliches Recht für S-Pedelecs an

Die EU-Kommission erklärte im September ihre Absicht, das Recht für S-Pedelecs zu vereinheitlichen, um den Radverkehr sicherer zu machen und Klimaziele zu erreichen. Herstellerverbände, etwa Leva-EU, unterstützen dies.


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