Neue Anforderungen 18.01.2022, 13:58 Uhr

Meisterprüfung im Zweiradhandwerk wird modernisiert

Die Meisterprüfungsverordnung im Zweiradhandwerk ist überarbeitet worden. Modernisiert wurden Teil 1 „Fachpraxis“ und Teil 2 „Fachtheorie“.
Theorie und Praxis in der Meisterprüfung wurden modernisiert.
(Quelle: Shutterstock / panitanphoto)
Alexander Brand, Referent der Geschäftsführung des Bundesinnungsverbands Zweirad-Handwerk (Hilden), erklärt gegenüber SAZbike: „Die Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung wurde vorgenommen, da Inhalte des Meisterprüfungsberufsbildes und Anforderungen an die Meisterprüfung nicht mehr den technischen und didaktischen Anforderungen entsprachen.“ Im technischen Bereich erfordern insbesondere die Digitalisierung und zunehmende Motorisierung von Zweirädern sowie vernetzte, komplexe Zweiradsysteme eine Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung, so Brand weiter. Zur Erfassung der meisterlichen Handlungskompetenz sei es notwendig, ganzheitliche Arbeits- und Geschäftsprozesse im Zweiradmechaniker-Handwerk in der Meisterprüfung abzubilden.

Diagnose vernetzter Systeme

Die Prüfung der Fachpraxis umfasst ein 300-minütiges Meisterprüfungsprojekt und ein 30-minütiges Fachgespräch. Beim Meisterprüfungsprojekt werden Herstellung, Umrüstung oder Instandhaltung eines Zweirads geplant, umgesetzt und dokumentiert. Das Fachgespräch bezieht sich auf das Projekt. Die 150-minütige Situationsaufgabe sieht vor, dass der Prüfling an motorisierten Zweiräder, die über vernetzte Systeme verfügen, Diagnosearbeiten durchführt, Schadensbilder analysiert und Funktionsstörungen behebt. Der Meisterprüfungsausschuss wählt dafür mehrere Systeme aus, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts waren.
In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse in seinem Handwerk beherrscht und anwenden kann.
Unverändert bleiben der rechtliche Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung. Diese Teile bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 ab.

Rechtsrahmen der Meisterprüfungsverordnung bleibt unverändert

Die Teile 3 und 4 der Meisterprüfungsverordnung im Zweiradhandwerk, also der rechtliche Rahmen, bleiben von den Änderungen unberührt. Die neue Verordnung trat am 1. Januar 2022 in Kraft und findet sich hier.
Vorausgegangen war dieser Neuerung die Zustimmung des Bundesrates am 17. Dezember zu einem Vorschlag der Bundesregierung, das Verfahren zur Meisterprüfung umfänglich zu reformieren. Die Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.


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