Online-Verkauf im lokalen Handel

Mit Click & Collect durch den Lockdown

Online-Verkauf steht auch lokalen Fachhändlern offen. Die Kunden können ihre Ware bei Abholung schneller erhalten.
Quelle: Pixabay
27.01.2021, 09:09 Uhr
Fahrradhändler müssen zwar ihr Ladengeschäft geschlossen halten, dürfen aber in vielen Bundesländern bestellte und bezahlte Waren zur Abholung im Ladengeschäft bereitstellen.
Mit Click & Collect werden Waren von den Kunden online bestellt und bezahlt und können vor Ort unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften kontaktlos abgeholt werden. „Click & Collect war bereits vor der Pandemie in vielen Branchen Trend. Aktuell sind hier vor allem Baumärkte und große Möbelhäuser sehr aktiv und werben dafür stark. In Zeiten von Lockdown und Mobilitätseinschränkungen wird dieser Service noch stärker nachgefragt“, stellt Dr. Ulrich Gries, Geschäftsführer des Online-Marktplatzes Velocollect (Berlin), heraus.
Ein Online-Schaufenster auf der Homepage des lokalen Händlers bietet in Kombination mit Click & Collect eine Möglichkeit für den Online-Verkauf. Dazu ist laut Dr. Gries weder ein eigener Shop notwendig, noch brauche es Fachpersonal für IT und E-Commerce. Das Velocollect Online-Schaufenster lasse sich in nur wenigen Minuten auf der Homepage des Händlers einbinden und stelle aktuell verfügbare Artikel dar. Der Kunde kann diese beim Händler online bestellen und dort abholen. Die Auftragsabwicklung läuft dabei über die Velocollect-Plattform. „Fahrradhändler können das Schaufenster in kürzester Zeit implementieren und sofort mit Click & Collect loslegen“, versprich Dr. Gries.
Der Fernsehsender MDR hat eine Übersicht veröffentlich, was genau in welchen Bundesländern erlaubt ist. Die wichtigsten Fakten: Seit dem 11. Januar darf online bestellte Ware auch in Baden Württemberg vor Ort abgeholt werden. Allerdings muss man dafür eine feste Abholzeit vereinbaren. Auch in Bayern dies gestattet, allerdings muss dabei eine FFP2-Maske getragen werden. Lieferungen sind weiterhin erlaubt. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bremen ist die Abholung ebenso erlaubt, ebenso die Lieferung bestellter Waren an den Kunden. In Bremen dürfen Kunden die Geschäfte nur einzeln betreten. In Hamburg und Niedersachsen muss die Übergabe kontaktlos außerhalb des Ladens erfolgen. In Nordrhein-Westfalen muss die Übergabe kontaktlos erfolgen In Schleswig-Holstein ist die Abholung bestellter Waren in Geschäften ist gestattet. Die Ware muss zuvor verbindlich gekauft worden sein. Trotzdem reicht es, erst vor Ort zu bezahlen. Ansammlungen von Kunden müssen vermieden werden. In Thüringen dürfen Einzelhändler vorab bestellte Ware nur außerhalb der Geschäftsräume an ihre Kunden abgeben. Übergabe und Bezahlung müssen kontaktlos erfolgen. In Sachsen darf bestellte Ware an den Kunden geliefert, nicht aber im Geschäft abgeholt werden.

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