Verkehrssicherheit in der Radlogistik: RLVD fordert messbare Beschleunigungsgrenze für Pedelecs

Eine neue Veröffentlichung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats dokumentiert ein hohes Unfallrisiko bei Fahrradlieferdiensten. Der Radlogistikverband Deutschland leitet daraus die Forderung ab, die motorisch unterstützte Beschleunigung von Pedelecs auf 1,0 m/s² zu begrenzen.
Beschäftigte von Schnelllieferdiensten verunglücken im Straßenverkehr deutlich häufiger als Beschäftigte vergleichbarer Branchen. Das belegt die Veröffentlichung „Schnelllieferdienste auf zwei Rädern" des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), die unter anderem auf einer Befragung von 709 Fahrerinnen und Fahrern beruht. 38 Prozent der Befragten hatten in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einen Unfall, über die gesamte Tätigkeit waren es 52 Prozent. Die Quote meldepflichtiger Unfälle liegt etwa fünfmal höher als in vergleichbaren Branchen.
Auffällig ist der hohe Anteil an Alleinunfällen. Rund 71 Prozent der Ereignisse geschahen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer, häufig ausgelöst durch rutschigen Untergrund, Fahrbahnunebenheiten, Straßenbahnschienen oder Bordsteinkanten. 62 Prozent der zuletzt berichteten Unfälle ereigneten sich nach 18 Uhr. Dunkelheit, schlechtes Wetter, Zeitdruck und geringe Berufserfahrung erhöhen das Risiko zusätzlich.
Beschleunigung statt Motorleistung als Maßstab
Mit einem Fachbeitrag ist der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) in der Veröffentlichung vertreten. Sein Vorstandsvorsitzender Ernst Brust schlägt vor, die motorisch unterstützte Beschleunigung von Pedelecs auf 1,0 m/s² zu begrenzen. „Die Nenndauerleistung von 250 Watt allein beschreibt das tatsächliche Fahrverhalten eines modernen Pedelecs nicht ausreichend. Antriebssysteme können kurzzeitig erheblich höhere Spitzenleistungen abgeben", erklärt Brust. Entscheidend für die Beherrschbarkeit sei, welche Beschleunigung tatsächlich am Fahrzeug wirksam werde.
Kritisch seien vor allem das Anfahren und Beschleunigen im dichten Stadtverkehr, verschärft durch wechselnde Fahrer, schwere Ladungen und eine hohe Nutzungsintensität. Eine Grenze von 1,0 m/s² wäre nach Auffassung des RLVD technisch messbar und antriebsunabhängig. Sie würde kraftfahrzeugähnliche Anfahrleistungen verhindern, ohne den bestimmungsgemäßen Einsatz von Pedelecs und Lastenrädern einzuschränken.
Sicherheit als Gesamtsystem
Über die Beschleunigungsgrenze hinaus fordert der Verband einen ganzheitlichen Ansatz: durchgängige Radinfrastruktur, regelmäßige Wartung, angepasste Fahrzeuge, verpflichtende Fahrtrainings, Arbeitsbedingungen ohne gefährlichen Zeitdruck sowie ein reproduzierbares Prüfverfahren für die Beschleunigung.
Ziel des RLVD ist es, dass Pedelecs und Lastenräder auch bei höheren Transportanforderungen ihren Fahrradstatus behalten.