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Streit um das Ghost-Aus: Netcycle und Insolvenzverwaltung widersprechen sich

Foto: Ghost, pd-f

Nach dem Aus von Ghost sind die Schweizer Netcycle AG und die Verantwortlichen im Insolvenzverfahren uneins, warum das Übernahmeangebot nicht zum Zug kam. Die Aussagen liegen in zentralen Punkten auseinander und lassen sich von außen nicht überprüfen.

Netcycle hatte am 3. November mitgeteilt, gemeinsam mit einem Finanzpartner ein Konzept zur Fortführung von Ghost und E. Wiener Bike Parts vorgelegt zu haben, inklusive der Mitarbeitenden. Die Gründe für die Entscheidung dagegen seien dem Unternehmen nicht bekannt.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Martin Mucha (Grub Brugger), Generalbevollmächtigter der Ghost-Bikes GmbH. „Ein verbindliches Angebot von Netcycle lag nicht vor. Das unverbindliche Angebot war an Bedingungen geknüpft, die sich nicht erfüllen ließen“, erklärt er. Zudem sei die Marke Ghost nicht verfügbar gewesen: „Die Markenrechte sind verpfändet, und die Pfandgläubiger haben das Angebot nicht weiterverfolgt.“

Rechtsanwalt Martin Mucha, Generalbevollmächtigter der Ghost-Bikes GmbH.
Foto: Grub Brugger

"Keine mangelnde Ernsthaftigkeit"

Netcycle sei über die Gründe informiert worden und habe Gelegenheit gehabt, nachzubessern. „Davon hat das Unternehmen keinen Gebrauch gemacht.“ Am Investorenprozess für E. Wiener Bike Parts nehme Netcycle ebenfalls nicht mehr teil. Im Ergebnis sei „eine für die Gläubiger wirtschaftlich bessere Lösung umgesetzt“ worden.

Netcycle weist das zurück. „Eine konkrete Aufforderung, ein verbessertes Angebot vorzulegen, hat es nicht gegeben“, erklärt Verwaltungsratspräsident Alain Baumann. Dass das Angebot zunächst unverbindlich und an Voraussetzungen geknüpft gewesen sei, habe ausdrücklich den Vorgaben des Investorenprozesses entsprochen. Daraus lasse sich keine mangelnde Ernsthaftigkeit ableiten.

Unterschiedliche Ansätze

Das Konzept habe nicht auf die kurzfristige Verwertung von Lagerbeständen gezielt, sondern auf die Fortführung des Betriebs, die Übernahme der Mitarbeitenden und den Erhalt der Marke. Die Interessen der Gläubiger erkenne man an.

Die Aussage Muchas zeige aber den Unterschied der Ansätze: Bei der gewählten Lösung habe offenbar die wirtschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Vordergrund gestanden, Netcycle habe eine nachhaltige industrielle Fortführung verfolgt.

Für den Handel bleibt vor allem offen, was mit der Marke Ghost geschieht. Wer die Pfandgläubiger sind und wer die Restbestände übernimmt, ist bislang nicht bekannt.

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