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Produktsicherheit bei Zubehör: Velotech fordert Prüfung des Gesamtsystems

Foto: KI-generiert mit Nano Banana

Beim Befestigen eines Kindersitzes gibt das Sattelrohr eines Trekkingrads nach, der Radhersteller verweist auf eine fehlende Freigabe. Für das Prüfinstitut Velotech zeigt der Fall ein grundsätzliches Problem: Fahrrad und Zubehör werden einzeln geprüft, ihr Zusammenspiel oft nicht.

Ein Radfahrer wollte einen rahmenmontierten Kindersitz am Sattelrohr seines Trekkingrads befestigen. Beim Anziehen der Klemmung, nach eigenen Angaben sogar mit weniger Drehmoment als vom Sitzhersteller empfohlenen, habe der Stahlrahmen nachgegeben. Der Radhersteller lehne die Verantwortung ab, da seine Rahmen nicht für Kindersitze freigegeben seien. Laut Betriebsanleitung seien allerdings nur Carbonrahmen und -bauteile für Kindersitze ausgeschlossen, so der Nutzer.

Der Fall kursiert aktuell in Rad-Communities und -medien. Das Schweinfurter Prüfinstitut Velotech hat den Fall gegenüber SAZbike eingeordnet.

Klemmkraft trifft dünne Wand

Eine Schelle erzeuge an einem dünnwandigen oder konifizierten Rohr lokale Klemmkräfte, die das Rohr ovalisieren oder bleibend verformen können. Im Fahrbetrieb kommen das Gewicht von Kind und Sitz, ein Biegemoment durch den Abstand zur Befestigung und Stöße von Schlaglöchern hinzu. Dass das Zubehör hält, reicht aus Sicht von Velotech daher nicht. Geprüft werden müsse auch, was es im Rahmen anrichtet.

Für Pedelecs verweist das Institut auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Der Hersteller muss eine Risikobeurteilung vornehmen, die auch vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung umfasst. Die ab 20. Januar 2027 geltende Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 führt das fort. Für das rein muskelbetriebene Rad greift die Maschinenrichtlinie nicht, die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 berücksichtigt aber ebenfalls vorhersehbare Wechselwirkungen mit anderen Produkten.

Freigaben vorab statt Ausschluss danach

„Wenn es naheliegt, dass ein Kunde an einem City- oder Trekkingrad einen Kindersitz montiert, muss diese Möglichkeit bei der Entwicklung und Risikobeurteilung betrachtet werden“, sagt Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität und Gründer von Velotech. „Ist eine solche Montage technisch nicht zulässig, muss das eindeutig erkennbar sein.“

Jeden Kindersitz einzeln zu testen, hält Brust weder für realistisch noch für nötig. Hersteller sollten aber die Belastungsfälle ihrer Rahmen kennen, etwa zulässige Klemmkräfte und Mindestwanddicken des Sattelrohrs, und daraus klare Freigaben oder Ausschlüsse ableiten.

Als Beleg nennt Velotech einen Test von 14 Kindersitzen, die das Institut 2008 für Öko-Test am Rad montiert und dynamisch belastet hat. Bei vier verrutschte die Befestigung am Sitzrohr, zwei zeigten sicherheitsgefährdende Schäden, obwohl fast alle nach EN 14344 gekennzeichnet waren.

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