Neue Fahrradanhängernorm soll Rad- und Kupplungssicherheit stärken

Die europäische Fahrradanhängernorm EN 15918 wird überarbeitet. Der Entwurf bringt neue Anforderungen an Laufräder, Radbefestigungen, Sichtbarkeit und Bremswarnhinweise – bleibt aber bei Lasten- und Logistikanhängern begrenzt.
Die europäische Normungsarbeitsgruppe CEN/TC 333/WG 1 "Cycles for common use and bicycle trailers" hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Fahrradanhängernorm EN 15918 vorgelegt. Die Revision soll die bisherige Fassung EN 15918:2011+A2:2017 ablösen und die Sicherheitsanforderungen für Fahrradanhänger an den aktuellen technischen Stand anpassen.
Hintergrund: Maßgebliche Norm für Fahrradanhänger
Die EN 15918 gilt als zentrale europäische Sicherheitsnorm für Fahrradanhänger. Sie legt unter anderem Anforderungen an Konstruktion, Kupplungen, Rahmenfestigkeit, Kinderschutz, Rückhaltesysteme, Sichtbarkeitseinrichtungen und Prüfverfahren fest. Die aktuelle Revision wird innerhalb der Arbeitsgruppe CEN/TC 333/WG 1 erarbeitet.
Mit der Überarbeitung soll die Norm stärker an aktuelle Fahrradnormen wie EN ISO 4210 und EN 1888 angeglichen werden. Zugleich greift der Entwurf Entwicklungen auf, die in der bisherigen Fassung nur eingeschränkt berücksichtigt waren – etwa die Nutzung von Anhängern hinter Pedelecs oder die Sicherheit moderner Radbefestigungen.
Erstmals eigener Abschnitt zu Rädern und Reifen
Eine wesentliche technische Neuerung ist die Aufnahme eines eigenen Abschnitts für Räder und Reifenbaugruppen. Künftig verweist die Norm auf Anforderungen der Fahrradnorm EN ISO 4210 und übernimmt unter anderem Prüfungen für Verbundwerkstoffräder, Überdruckprüfungen sowie Vorgaben zu Benutzerinformationen.
Besonders relevant ist die erstmalige Behandlung der Radhaltesicherheit. Moderne Fahrradanhänger nutzen zunehmend Steckachsen, Schnellspannsysteme und werkzeuglos demontierbare Laufräder. Fehlerhafte oder unzureichend gesicherte Verbindungen können dazu führen, dass sich ein Rad während der Fahrt löst. Der Entwurf erkennt dieses Risiko ausdrücklich an. Die konkreten Anforderungen sind allerdings noch nicht abschließend festgelegt; ein weiterer Vorschlag zur Ausgestaltung der Radhaltesicherheit soll erarbeitet werden.

Pedelecs und Sichtbarkeit im Fokus
Auch elektrisch unterstützte Fahrräder werden in der neuen Fassung erstmals ausdrücklich erwähnt. Hersteller müssen künftig darauf hinweisen, dass die Nutzung von Fahrradanhängern hinter einem EPAC, also einem Pedelec, nationalen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen kann. Damit reagiert die Norm auf eine verbreitete Praxis im Markt: Viele Anhänger werden heute nicht mehr ausschließlich hinter klassischen Fahrrädern, sondern hinter Pedelecs eingesetzt.
Präzisiert werden außerdem die Vorgaben zu Sichtbarkeit und Beleuchtung. Fahrradanhänger müssen mit Front-, Heck- und Seitenreflektoren ausgestattet sein. Hersteller sollen zudem erklären, wie Beleuchtungseinrichtungen ordnungsgemäß am Anhänger angebracht werden können. Die Pflicht zur hochsichtbaren Warnflagge bleibt bestehen. Vorgesehen sind eine Mindestfläche von 290 Quadratzentimetern und eine definierte Anbringungshöhe.
Hinweise zum Bremsverhalten werden ausgeweitet
Neu aufgenommen wurden Anforderungen an Warnhinweise zum Bremsverhalten. Nutzer sollen künftig sowohl in der Bedienungsanleitung als auch über die Produktkennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass ein Anhänger den Bremsweg verlängern kann. Aus Verkehrssicherheitssicht ist dieser Punkt relevant, da zusätzliches Gewicht und veränderte Fahrdynamik das Bremsverhalten deutlich beeinflussen können.
Die grundlegenden Dauerhaltbarkeitsprüfungen bleiben weitgehend unverändert. Die Rahmen- und Fahrwerksprüfung erfolgt weiterhin mit 125 Prozent der Nennlast, einer Geschwindigkeit von 12,5 Kilometern pro Stunde, 38 Millimeter hohen Hindernissen und 10.000 Lastwechseln. Auch die Deichsel- und Kupplungsprüfung bleibt erhalten. Die Verbindungseinrichtung muss 100.000 Lastwechsel mit Kräften von plus/minus 4,5-mal Gesamtgewicht überstehen.

Foto: Velotech.de
Lastenanhänger bleiben nur teilweise abgedeckt
Trotz der Überarbeitung bleibt der Geltungsbereich der Norm nahezu unverändert. Sie gilt weiterhin für zweispurige Fahrradanhänger, Kinderanhänger mit maximal zwei Kindern sowie Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 60 Kilogramm. Nicht erfasst werden Einspuranhänger, zahlreiche Bikepacking-Anhänger, professionelle Lastenanhänger und viele moderne Logistikanhänger für den gewerblichen Einsatz.
Damit bleibt eine Lücke in einem Marktsegment bestehen, das sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt hat. Gerade in der urbanen Lastenradlogistik werden Anhänger zunehmend gewerblich eingesetzt, häufig mit höheren Nutzlasten und anderen Einsatzprofilen als klassische Kinderanhänger.
Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität bewertet die Revision entsprechend differenziert: "Die Überarbeitung der EN 15918 ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Produktsicherheit von Fahrradanhängern. Besonders die Aufnahme von Anforderungen an Laufräder und Radbefestigungen schließt eine bisher bestehende Sicherheitslücke."
Zugleich sieht Brust weiteren Anpassungsbedarf: "Der Entwurf zeigt, dass die Norm noch immer stark auf klassische Kinderanhänger ausgerichtet ist. Die zunehmende Bedeutung von Lastenrädern, gewerblichen Anhängern und urbanen Logistiksystemen wird bislang nur unzureichend berücksichtigt." Für die künftige Entwicklung der Mikromobilität seien daher weitere Anpassungen notwendig.