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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: BEVH fordert Abverkaufsfrist für nicht mehr konforme Ware

Foto: KI-generiert mit Nano Banana

Ab Ende September gelten in der EU strengere Vorgaben für Umweltaussagen auf Produkten und Verpackungen. Der BEVH warnt davor, dass dadurch bereits produzierte Ware unverkäuflich werden könnte – und fordert eine Abverkaufsfrist sowie bessere Bedingungen für Sachspenden.

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Vorgaben gegen Greenwashing. Mit der sogenannten Empco-Richtlinie sollen Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern transparenter und nachvollziehbarer werden. Unbestimmte oder nicht ausreichend belegte Aussagen dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Dazu können etwa Hinweise wie „klimaneutral gedruckt“ zählen, wenn die Emissionen lediglich über CO2-Kompensationen ausgeglichen wurden.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) sieht die Zielsetzung der Richtlinie grundsätzlich positiv, warnt jedoch vor unerwünschten Folgen für bereits produzierte Waren. Produkte oder Verpackungen, deren Aufmachung bislang rechtskonform war, könnten ab dem Stichtag nicht mehr verkauft werden. Ist eine nachträgliche Anpassung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, drohe im schlimmsten Fall die Entsorgung fabrikneuer Ware.

„Transparenz für Verbraucher ist wichtig. Sie darf aber nicht über dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“, sagt Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim BEVH. Der Verband fordert deshalb eine Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus. In Österreich sei eine solche Übergangslösung vorgesehen.

Spenden als Alternative zur Entsorgung

Für Ware, die dennoch nicht mehr regulär verkauft werden kann, bringt der BEVH Sachspenden als Alternative ins Spiel. Die gemeinnützige Plattform Innatura vermittelt fabrikneue Produkte von Herstellern und Händlern an soziale Einrichtungen. Da die Waren ausschließlich an gemeinnützige juristische Personen gehen, kann Innatura nach eigenen Angaben auch Produkte annehmen, deren Aufmachung nicht mehr den aktuellen Anforderungen im Endverbrauchergeschäft entspricht.

Ein Hindernis bleibt allerdings die steuerliche Behandlung. Sachspenden sind in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, während für die Vernichtung keine entsprechende Belastung anfällt. Genau diesen Fehlanreiz kritisieren BEVH und Innatura seit Jahren.

„Die Spende neuwertiger Waren für wohltätige Zwecke muss Vorrang vor der Entsorgung haben“, fordert Behling. Dr. Juliane Kronen, Mitgründerin und Geschäftsführerin der innatura gGmbH, verlangt eine „dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung“, damit entsprechende Produkte leichter in den sozialen Sektor gelangen können.

Kurzfristig fordert der BEVH die Bundesregierung deshalb auf, per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der Empco-Umstellung zu reduzieren. Langfristig soll eine grundlegende Reform nach dem Prinzip „Spenden statt entsorgen“ folgen.

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