Leva-EU kritisiert EU-Regeln zu Anti-Dumping-Zöllen auf Fahrradteile EU-Zollpolitik

Leva-EU kritisiert EU-Regeln zu Anti-Dumping-Zöllen auf Fahrradteile
E-Bike-Montage in europäischer Werkshalle. Leva-EU fordert vereinfachte Regeln für E-Bike-Teileimporte aus China. (Symbolfoto)

Leva-EU hält die europäischen Anti-Dumping-Regeln für Fahrradteile aus China für diskriminierend. Kleine und neue E-Bike-Montagebetriebe hätten kaum eine Chance, sich am Markt zu etablieren.

Der Interessenverband der Elektroleichtfahrzeug-Branche Leva-EUhat erneut Kritik an den bestehenden EU-Handelsregeln für Fahrradteile aus China geübt. Hintergrund sind die seit 1997 geltenden Anti-Dumping-Maßnahmen, die ursprünglich den Import fertiger Fahrräder betrafen, inzwischen aber auch viele Komponenten erfassen. Die EU hatte die Strafzölle mit der Absicht eingeführt, Wettbewerbsverzerrungen durch Billigimporte zu verhindern. Gleichzeitig besteht seit damals ein sogenanntes „Exemption Scheme“, das bestimmten Montagebetrieben erlaubt, Teile aus China zollfrei einzuführen – sofern sie nachweisen können, keine Umgehung der Anti-Dumping-Vorschriften zu betreiben. „Zweiklassengesellschaft“ in europäischer Fahrrad-Produktion Nach Ansicht von Leva-EU führt dieses System inzwischen zu einer „Zweiklassengesellschaft“ unter europäischen Montagebetrieben. Unternehmen, die sowohl konventionelle Fahrräder als auch E-Bikes montieren, könnten weiterhin von einer generellen Befreiung profitieren. Reine E-Bike-Montagebetriebe dagegen müssten komplizierte nationale Genehmigungsverfahren durchlaufen, Sicherheiten hinterlegen und gegebenenfalls Zölle vorfinanzieren. „Das macht es für neue Akteure im E-Bike-Markt praktisch unmöglich, in der EU eine Produktion aufzubauen“, erklärt Leva-EU. Teilweise seien Zollbehörden in den Mitgliedstaaten gar nicht über die bestehenden Endverwendungsregelungen informiert, sodass Hersteller trotz rechtlicher Klarheit unnötig Abgaben entrichten müssten. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2020 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1296 versucht, die Rechtslage zu präzisieren. Sie führte dabei den Begriff des „hybriden Assemblers“ ein – also von Betrieben, die sowohl E-Bikes als auch herkömmliche Fahrräder fertigen. Diese Unternehmen dürfen demnach weiterhin von den Ausnahmeregeln profitieren. Für reine E-Bike-Betriebe gilt dagegen ein separates Verfahren über nationale Zollbehörden. Zusätzliche Bürokratie und längere Importwege Nach Einschätzung von Leva-EU benachteiligt diese Unterscheidung innovative Unternehmen, die ausschließlich auf elektrische Fahrräder setzen. Zudem habe die EU mit weiteren Verschärfungen – zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/611 – die Hürden für neue Marktteilnehmende weiter erhöht. Für europäische Herstellerinnen und Hersteller von E-Bikes bedeutet die Regelung zusätzliche Bürokratie und längere Importwege. Während große Mischbetriebe mit vorhandenen Exemptions weiterhin flexibel bleiben, geraten spezialisierte Produzenten unter Kostendruck. Insbesondere in Zeiten gestörter Lieferketten kann die zeitliche Bindung der Montage an enge Fristen zu weiteren Problemen führen. Langfristig könnte dies dazu führen, dass sich kleinere E-Bike-Marken aus der EU-Produktion zurückziehen und auf außereuropäische Montagepartner ausweichen. Die Kommission hat bislang keine Pläne für eine umfassende Reform des Regelwerks angekündigt.

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