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Koalitionsausschuss: Reformpaket setzt auf Steuerentlastung, flexiblere Befristungen und weniger Bürokratie

Foto: Axel Schmidt | Reuters

Die Bundesregierung hat ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen vorgelegt. Es soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten, Verfahren beschleunigen und den Arbeitsmarkt flexibilisieren. HDE und IW sehen richtige Signale, vermissen aber einen größeren wirtschaftspolitischen Impuls.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen, das unter dem Titel "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" steht. Ziel ist es, die wirtschaftliche Dynamik zu stärken, Bürokratie abzubauen und den Sozialstaat angesichts des demografischen Wandels neu auszurichten. Die Beschlüsse betreffen vor allem Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Bürokratie, Datenschutz, Energieinfrastruktur und Außenwirtschaft.

Im Zentrum steht eine Entlastung bei der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027. Vorgesehen sind unter anderem höhere Grund- und Kinderfreibeträge, ein höheres Kindergeld, ein angehobener Arbeitnehmerpauschbetrag sowie ein Abflachen der zweiten Progressionszone. Nach Angaben der Koalition soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Gesamtvolumen der Reform wird mit rund zehn Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Finanziert werden soll die Entlastung unter anderem über eine Anpassung der sogenannten Reichensteuer. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll künftig ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Zudem wird der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöht. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken.

Foto: KI-generiert mit ChatGPT

Arbeitsmarkt wird punktuell flexibilisiert

Auch am Arbeitsmarkt sieht das Paket mehrere Änderungen vor. Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglich sein, inklusive bis zu sechs Verlängerungen. Zudem soll eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber ermöglicht werden. Für Hochverdiener ist ab 2027 eine Regelung geplant, bei der eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption möglich wird. Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn Beschäftigte zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Weitere Beschlüsse betreffen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sowie strengere Sanktionen bei falsch ausgestellten Bescheinigungen. Die Koalition will zudem Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 umsetzen.

Bürokratieabbau als Schwerpunkt

Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bürokratierückbau. Ein Berichtsentlastungsgesetz soll gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufheben, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen. Neue Berichtspflichten sollen künftig grundsätzlich vermieden werden. Zudem sollen Dokumentationspflichten überprüft und in einem ersten Schritt mindestens ein Viertel davon binnen zwölf Monaten abgeschafft werden.

Geplant ist außerdem, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden: Anträge gelten vier Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen automatisch als genehmigt, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Auch betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, sollen bei Erhalt des Schutzniveaus teilweise entfallen.

Darüber hinaus enthält das Paket Vorhaben zur Vereinfachung des Datenschutzes, zur Stärkung von Zukunftstechnologien, zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus, zur Außenwirtschaftsstrategie sowie zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen soll zum 1. Januar 2027 aufgehoben werden.

HDE: Richtige Ansätze, aber begrenzte Wirkung auf den Konsum

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer HDE
Foto: HDE

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das Reformpaket als wichtiges Signal, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Positiv hebt der Verband hervor, dass die Bundesregierung auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer verzichten will. Auch die geplante Einkommensteuerentlastung sei ein Schritt in die richtige Richtung, werde den privaten Konsum nach Einschätzung des HDE aber nur begrenzt beleben.

"Die vorgestellten Reformen enthalten aus Sicht des Einzelhandels wichtige und richtige Ansätze, auch wenn sie hinter den Erwartungen an einen großen wirtschaftspolitischen Impuls zurückbleiben. Gerade bei den Entlastungen werden die Auswirkungen auf den Konsum vermutlich überschaubar sein", sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Zustimmung kommt vom HDE zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, zur Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate und zum Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen ab 2027. Kritisch sieht der Verband, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil des Pakets ist. Auch vor Einschränkungen bei Minijobs warnt der HDE. Für den Handel seien sie wegen branchentypischer Stoßzeiten operativ wichtig.

Beim Bürokratieabbau sieht der Verband Potenzial, sofern die Vorhaben schnell umgesetzt werden. Aus Sicht des HDE braucht es darüber hinaus weitere Entlastungen, insbesondere eine dauerhafte Deckelung der Lohnnebenkosten bei 40 Prozent sowie eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen.

IW: Ein positives Signal

Foto: IW

Das Institut der deutschen Wirtschaft bewertet das Reformpaket differenziert. Es sei kein großer Wurf, könne aber mittel- bis langfristig positive Wachstumsimpulse setzen. Entscheidend sei, dass die Bundesregierung mit den 34 Reformschritten zeige, ihr Reformversprechen ernst zu nehmen.

Bei der Einkommensteuer fällt das Urteil zurückhaltend aus. Das Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro im Jahr 2028 bleibe hinter dem Möglichen zurück, zumal die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde. Kritisch sieht das IW zudem die höhere Reichensteuer, weil sie in erheblichem Umfang unternehmerische Einkünfte treffe und damit Investitionsmittel binde.

Positiver bewertet das Institut die arbeitsmarktpolitischen Beschlüsse. Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bis Ende 2030 gebe Unternehmen in unsicheren Zeiten mehr Spielraum bei Neueinstellungen. Auch die geplante Abfindungsoption für Hochverdiener könne Einstellungen erleichtern.

Beim Bürokratieabbau spricht das IW von einem Paradigmenwechsel. Pauschale Streichungen von Berichts- und Dokumentationspflichten, eine Beweislastumkehr zugunsten der Unternehmen und automatische Genehmigungen nach vier Monaten könnten Verfahren beschleunigen. Entscheidend werde jedoch sein, ob Länder und Kommunen die Umsetzung mittragen.

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