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EuG-Urteil: Importierte E-Bike-Teile können wie Komplett-E-Bikes verzollt werden

Foto: KI-genereriert mit Nano Banana

Das Europäische Gericht hat entschieden, dass einzeln eingeführte E-Bike-Teile als Komplettrad gelten können. Montagebetriebe in Europa fürchten Rechtsunsicherheit, ZIV und Leva-EU fordern Klarheit von der EU-Kommission.

Das Europäische Gericht (EuG) hat sich kürzlich mit einem Fall aus der Fahrradbranche befasst. In einem Urteil vom 7. Oktober 2026 (Rechtssache T-529/25) entschied das Gericht, dass E-Bike-Teile, die in getrennten Lieferungen eingeführt werden, zollrechtlich als komplette E-Bikes eingestuft werden können. Stammen die Teile aus China, drohen dann die Antidumping- und Ausgleichszölle für komplette E-Bikes von bis zu 70,1 beziehungsweise 17,2 Prozent. Auf E-Bike-Teile selbst gibt es diese Zölle bislang nicht.

Hintergrund war der Fall eines belgischen Importeurs, der zwischen 2019 und 2021 in 27 Lieferungen E-Bike-Teile eingeführt hatte. Der Zoll ordnete die Teile zu kompletten E-Bikes und forderte mehr als 2,9 Millionen Euro Zoll nach.

Auf Vorlage des Berufungsgerichts Antwerpen urteilte das EuG, dass Teile als Komplettrad einzustufen sind, wenn objektive Faktoren zeigen, dass sie ein Ganzes bilden, auch wenn sie nicht gemeinsam gestellt wurden. Im konkreten Fall war nachweisbar, dass alle Teile für ein bestimmtes Montageprojekt importiert wurden.

Das Gericht stützte sich dabei auf die Auslegungsvorschrift 2 a) der Kombinierten Nomenklatur, nach der auch unvollständige oder zerlegte Ware als vollständige Ware gelten kann. Damit wich es von der Rechtsprechung seit 1974 und von den Schlussanträgen des Generalanwalts ab.

Offene Fragen für die Montage

Das Urteil sagt nicht, welche Komponenten als wesentlich gelten und wie weit die Lieferungen zeitlich auseinanderliegen dürfen. Auch ist offen, wie Unternehmen vorab Rechtssicherheit erhalten können. Der Zoll kann Einfuhren mehrerer zurückliegender Jahre neu bewerten.

Betroffen sein könnten nicht nur Hersteller aus China, sondern alle Anbieter, die Komponenten für ein bestimmtes Projekt importieren und damit riskieren, dass diese als zerlegtes E-Bike gelten. Europa produziert zudem nicht genug Motoren, Akkus oder Rahmen, um die eigene E-Bike-Fertigung zu versorgen.

Der europäische Verband Leva-EU warnt vor einer Gefahr für echte Montagebetriebe. Geschäftsführerin Annick Roetynck verweist auf ein anderes Instrument: Wenn die EU-Kommission Umgehungen vermute, könne sie eine Anti-Umgehungsuntersuchung mit klaren Kriterien und Ausnahmen für echte Assembler einleiten. Leva-EU hält zudem eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für angezeigt. Diese ist nur möglich, wenn der Erste Generalanwalt sie binnen eines Monats nach dem Urteil vorschlägt.

Der ZIV – Die Fahrradindustrie beobachtet die Entwicklung. Noch ist unklar, ob das Urteil angefochten wird. Der Verband steht nach eigenen Angaben im Austausch mit Zollanwälten sowie europäischen Experten und will sich bei der EU-Kommission für Klarheit einsetzen, etwa durch gesonderte Auslegungsregelungen.

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