BAFA-Prämie für Lastenräder: RLVD fordert Verlängerung über 2027 hinaus

Der Radlogistikverband Deutschland fordert, die BAFA-Förderung für gewerbliche E-Lastenräder über 2027 hinaus zu verlängern und für Leasing zu öffnen. Grundlage sind zwei Umfragen unter 40 Unternehmen der Branche.
Der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) will die BAFA-Förderung für gewerbliche E-Lastenräder über das Ende der Richtlinie hinaus sichern. Die Förderrichtlinie läuft am 30. Juni 2027 aus. Nach Verbandsangaben sieht zudem der Haushaltsentwurf 2027 geringere Mittel vor. Der RLVD fordert deshalb eine Verlängerung und will Leasing und Mietkauf in die Förderung aufnehmen.
Förderung erreicht ihre Zielgruppe
Als Beleg verweist der Verband auf zwei Online-Befragungen: eine unter 23 Anbietern aus Herstellung, Fachhandel und Import, eine unter 17 gewerblichen Anwendern. Für 16 der 17 befragten Anwender ist die BAFA-Förderung demnach das einzige genutzte Förderinstrument.
Rund 42 Prozent der gewerblich verkauften Fahrzeuge seien über die Prämie gefördert worden. Kritik an der Höhe der Förderung äußerte laut RLVD kein einziges Unternehmen. Gefördert werden derzeit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger.
Die Umfrage lief vom 25. August bis 11. September 2026 und betrachtet Fahrzeuge, die seit dem 1. Oktober 2024 verkauft oder eingeflottet wurden. Die Teilnahme war freiwillig, repräsentativ ist die Erhebung nach Angaben des Verbands nicht.
Leasing als Streitpunkt
Die Richtlinie verlangt, dass der Antragsteller Eigentümer eines fabrikneuen Fahrzeugs wird und es mindestens drei Jahre hält. Leasing und Mietkauf sind damit ausgeschlossen. In der Umfrage sprachen sich 31 von 40 Unternehmen für eine Öffnung aus, nur zwei dagegen. 27 von 40 erwarten, bei einer Öffnung mehr Fahrzeuge zu verkaufen oder einzuflotten.
Tom Assmann, Fachvorstand Politik im RLVD, fordert daher beides: eine Verlängerung und eine Förderung, die auch geleaste Fahrzeuge erreicht.
Der Markt für gewerbliche Lastenräder steht nach Verbandsangaben noch im Hochlauf, die Kostenvorteile gegenüber dem Transporter greifen erst über mehrere Betriebsjahre. Diese Anfangsphase überbrücke die Förderung. „Diese Prämie gehört über den Juni 2027 hinaus verlängert“, sagt Ernst Brust, Vorstandsvorsitzender des RLVD.
Der Verband betreibt dazu seit Jahren Lobbyarbeit. Bereits 2025 hatte er im Lobbyregister des Bundestags die Aufnahme von Leasing- und Mietkaufoptionen als Regelungsvorhaben angegeben.
Im August 2026 folgte ein weiterer Eintrag zur Verlängerung der Förderung über 2027 hinaus. Die frühere Förderrunde war im Februar 2024 ausgelaufen, die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. Oktober 2024.