HDE fordert Schonfrist für EU-Verpackungsverordnung bis 2028

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert für die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR eine EU-weite Schonfrist bis zum 1. Januar 2028. Hintergrund seien noch offene technische und rechtliche Detailfragen, die Unternehmen derzeit eine verlässliche Umsetzung erschwerten.
Nach Auffassung des HDE fehlen weiterhin wesentliche Konkretisierungen, Bewertungsmethoden, Standards und Leitlinien zur neuen Verpackungsverordnung. Unternehmen könnten ihre Prozesse erst abschließend anpassen, wenn diese Grundlagen vollständig vorlägen. Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 und soll die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union stärker vereinheitlichen.
"Wir sehen die Schonfirst als einen klar abgegrenzten Zeitraum, in dem trotz Ablauf einer ursprünglichen Frist bestimmte Rechtsfolgen noch nicht eintreten. Diese Frist sollte EU-weit einheitlich gelten und Unternehmen schützen, die ihre Umsetzungsmaßnahmen nachweislich eingeleitet haben", sagt Johannes Graf Keyserlingk, HDE-Bereichsleiter für Nachhaltigkeit.
Während dieser Übergangsphase fordert der HDE, den sanktionsbewehrten Vollzug auszusetzen. Auf Bußgelder, Vertriebsverbote, Rücknahmen und vergleichbare Maßnahmen solle vorerst verzichtet werden. Unternehmen benötigten die zusätzliche Zeit, um die PPWR-Vorgaben gemeinsam mit ihren Partnern entlang der Lieferkette umzusetzen und ihre Investitionen verlässlich zu planen. Auch für weitere nationale und europäische Umsetzungsregelungen fordert der Verband entsprechende Übergangsmöglichkeiten.