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Faltrad-Streit vor dem OLG Frankfurt: Brompton scheitert gegen Dahon

Foto: Brompton

Im Faltrad-Streit zwischen Brompton und Dahon hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Eilantrag der Briten vollständig zurückgewiesen. Dahons auf der Eurobike 2025 gezeigtes Tri-Fold-Rad gilt damit nicht als unlautere Nachahmung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Rechtsstreit reicht bis zur Eurobike 2025 zurück. Während der Messe beantragte der britische Faltrad-Hersteller Brompton eine einstweilige Verfügung gegen den Wettbewerber Dahon. Der Vorwurf richtete sich gegen dessen neuestes Tri-Fold-Modell und stützte sich sowohl auf design- als auch auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche.

OLG kippt auch die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche

In erster Instanz fiel die Entscheidung geteilt aus: Das Landgericht Frankfurt am Main wies am 11. Dezember 2025 die designrechtlichen Ansprüche zurück. Dahon konnte nach Darstellung des Unternehmens die Vermutung von Neuheit und Eigenart des geltend gemachten Unionsgeschmacksmusters erschüttern und damit dessen Rechtsbestand infrage stellen. Den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gab das Gericht dagegen zunächst statt.

Damit gab sich Dahon nicht zufrieden und ging in Berufung. Mit Erfolg. Am 23. Juli 2026 wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Eilantrag von Brompton vollständig zurück. Das auf der Eurobike 2025 gezeigte Tri-Fold-Rad stelle keine unlautere Nachahmung der Brompton-Falträder dar, stellte das Gericht klar. Die Kosten des Verfahrens trägt Brompton. Das Urteil ist rechtskräftig und beendet das Eilverfahren.

Nicht der erste Zusammenstoß

Vor Gericht begegnen sich die beiden Hersteller nicht zum ersten Mal, und auch nicht zum ersten Mal im Umfeld der Eurobike. Bereits 2017 hatte Brompton ein Verfahren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch das Dahon-Modell Curl angestrengt und es anschließend wieder zurückgezogen.

Damals begründete Brompton den Schritt mit der fehlenden Dringlichkeit, die für eine einstweilige Verfügung erforderlich ist; in einem solchen Fall trägt der Antragsteller die Kosten der Gegenseite.

Auch andernorts läuft es zuletzt nicht rund für die Briten: In Düsseldorf lehnte das Gericht 2026 Eilanträge gegen Dahons neue Tri-Fold-Reihe Lunden aus formalen Gründen ab und verwies ebenfalls auf mangelnde Dringlichkeit.

Brompton wollte das Frankfurter Urteil zunächst nicht kommentieren. Die wiedergegebenen Verfahrensdetails beruhen auf einer Mitteilung, die Dahon über die Kommunikationsagentur Burson verbreitet hat.

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