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Textil- und Bekleidungsindustrie: Fahrrad-Leasing erhält bundesweiten Tarifrahmen

Foto: KI-generiert mit Nano Banana

Die IG Metall und der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie schaffen erstmals einen bundesweiten tariflichen Rahmen für Dienstrad-Leasing. Ab August können tarifgebundene Betriebe entsprechende Angebote auf freiwilliger Basis einführen.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und die IG Metall haben einen bundesweiten Rahmentarifvertrag für Fahrrad-Leasing geschlossen. Die Vereinbarung gilt für tarifgebundene Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie und tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Der Tarifvertrag schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Beschäftigte ein Leasing-Fahrrad über eine Entgeltumwandlung finanzieren können. Eine generelle Verpflichtung für die Unternehmen, ein solches Modell anzubieten, ist mit der Vereinbarung nicht verbunden. Die Einführung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Erster bundesweiter Flächentarifvertrag

In Betrieben mit Betriebsrat setzt ein Dienstradangebot eine freiwillige Betriebsvereinbarung voraus. Darin können Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung die konkrete Ausgestaltung des Modells regeln. Auch Unternehmen ohne Betriebsrat können Fahrrad-Leasing anbieten. In diesem Fall müssen die Tarifvertragsparteien der jeweiligen Umsetzung zustimmen und prüfen, ob sie den vereinbarten Rahmenbedingungen entspricht.

„Mit dem neuen Rahmentarifvertrag schaffen wir einen klaren Rahmen für Dienstradangebote, der den Betrieben Spielraum bei der Ausgestaltung lässt und zugleich ein modernes, nachhaltiges Mobilitätsangebot für die Beschäftigten ermöglicht“, erklärt eine Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie.

Nach Angaben der IG Metall handelt es sich um den ersten bundesweit geltenden Flächentarifvertrag dieser Art in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Ein Sprecher der Gewerkschaft sieht darin neben einem geregelten Zugang zum Fahrrad-Leasing auch ein Signal für die Weiterentwicklung der Tariflandschaft.

Mit der Vereinbarung greifen die Tarifparteien ein Modell auf, das bereits in zahlreichen Unternehmen als Bestandteil betrieblicher Mobilitäts- und Gesundheitsangebote genutzt wird. Für die Betriebe der Textil- und Bekleidungsindustrie besteht nun ein einheitlicher tariflicher Rahmen, innerhalb dessen die Konditionen vor Ort festgelegt werden können.

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