VSF und Bike & Co fordern faire Kostenerstattung bei Rückrufen

Anlässlich des Rückrufs von Cube Acid Hybrid Carbon Kurbelarmen bekräftigen VSF und Bike & Co ihre Forderung nach einer fairen, zeitnahen Vergütung des Abwicklungsaufwands im Fachhandel. Zugleich geben die Verbände Hinweise zur Kostenkalkulation.
VSF und Bike & Co fordern im Zusammenhang mit dem Produktsicherheitsrückruf von Cube eine verlässliche Erstattung der beim Fachhandel entstehenden Kosten. Rückrufe seien für die Verkehrssicherheit zentral, ihre operative Abwicklung verursache jedoch einen messbaren Aufwand in Werkstatt und Verkauf – von Terminierung über Austausch bis zur Nacharbeit. Diese Kosten müssten Hersteller "fair und zeitnah" ausgleichen, damit Serviceprozesse dauerhaft kundenfreundlich und sicher organisiert werden könnten.
Leitfaden soll Partnerschaft regeln
Als Grundlage verweisen die Verbände auf den von VSF und ZIV erarbeiteten Leitfaden für faire Belieferungsverträge. Darin seien Regeln für einen partnerschaftlichen Umgang zwischen Lieferanten und Fachhandel beschrieben, inklusive Anhaltspunkten zur Vergütung von Aufwänden in Servicefällen. Unzureichende Erstattungsangebote könnten nach Einschätzung der Verbände die Leistungsfähigkeit des Fachhandels schwächen – und damit indirekt auch die Sicherheit der Kundinnen und Kunden beeinträchtigen.
"Wir bekräftigen einmal mehr unsere Forderung gegenüber den Herstellern, die Erstattungsbedingungen für den Handel an die branchenüblichen Aufwände anzupassen", sagt Uwe Wöll, Geschäftsführer des VSF. Die Empfehlungen des VSF/ZIV-Leitfadens seien "endlich zu berücksichtigen".
Welche Aufwände der Handel ansetzen kann
VSF und Bike & Co unterstreichen, dass der Fachhandel alle notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen geltend machen dürfe, die bei der Durchführung eines sicherheitsrelevanten Rückrufs entstehen. Dazu zählten neben der eigentlichen Werkstattleistung auch Dokumentation und Kommunikation. Ebenfalls einbezogen werden könnten nachweisbare Ausfallkosten, etwa wenn Werkstattkapazitäten durch den Rückruf blockiert werden. Nach Darstellung der Verbände sei es zudem zulässig, den regulären Stundensatz der Werkstatt anzusetzen.
Für den aktuellen Kurbelarm-Rückruf nennen die Verbände eine Berechnungslogik auf Basis eines angenommenen Werkstattstundenverrechnungssatzes von 80,00 Euro netto. Die Kalkulation orientiert sich demnach am konkreten Zeitbedarf für den Austausch der betroffenen Teile sowie an den zusätzlichen, belegbaren Prozesskosten (z. B. Abstimmung mit Kundschaft, Erfassung der Maßnahme, interne Abwicklung). Händlerinnen und Händler sollen diese Positionen nachvollziehbar dokumentieren und gegenüber dem Hersteller einfordern.