BattDG tritt in Kraft: Hersteller müssen Verantwortung übernehmen

Seit dem 15. Januar 2026 gelten neue Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien und Akkus. Wer E-Bike-Akkus verkauft oder importiert, muss künftig eine Organisation für Herstellerverantwortung beauftragen und alle Batterietypen korrekt registrieren.
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet Hersteller, Importeure und Markeninhaber, die volle Verantwortung für Sammlung, Transport und Recycling ihrer Batterien zu übernehmen. Ab dem 15. Januar 2026 ist der Anschluss an eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) Pflicht.
Diese Organisation koordiniert die Finanzierung und Logistik der Rücknahme und verhindert, dass Kosten auf Handel oder Endkundschaft abgewälzt werden.
Rücknahme und Sicherheit
Hersteller müssen Rückgabemöglichkeiten schaffen und Servicepartner einbinden. Defekte Lithium-Akkus unterliegen besonderen Brandschutz- und Transportauflagen.
Unternehmen sollten rechtzeitig Sicherheitskonzepte nach TRGS 520 erarbeiten, um Risiken zu minimieren.
Kennzeichnung und Dokumentation
Batterien müssen künftig nicht nur korrekt gekennzeichnet, sondern auch mit dokumentierten Mengenmeldungen und Recyclingquoten nachgewiesen werden. Diese Daten müssen jederzeit prüfbar vorliegen, um den Anforderungen der Marktüberwachung standzuhalten.
Wer die Anbindung an eine OfH nicht nachweist, riskiert ab 2026 Bußgelder, Vertriebsverbote oder Rückrufanordnungen. Das Inverkehrbringen ohne gültige Registrierung gilt als unzulässig.
Das BattDG setzt die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) in deutsches Recht um. Ziel ist ein einheitlicher Standard für Batterie-Compliance und eine höhere Recyclingquote.
Für E-Bike-Hersteller bedeutet das: mehr Dokumentationspflichten, aber auch eine Chance, sich mit nachhaltiger Produktverantwortung zu positionieren.