Neue Gesetze für Pedelecs 19.09.2022, 09:53 Uhr

Wieviel Radverkehr will die EU?

Die EU-Kommission hat ihren ersten Workshop zu künftigen Gesetzen für Elektroräder abgehalten. Vom Ergebnis hängen Rechte und Pflichten für Pedelecs ab. Und damit auch deren Verkauf.
Die EU will ihre nationalen Fahrradgesetze vereinheitlichen.
(Quelle: Shutterstock / Kevin George)
Am 14. September, veranstaltete die Europäische Kommission einen ersten Workshop zum Thema „Technische Anforderungen und Verkehrssicherheit von Personal Mobility Devices (PMDs)“. Ministerielle Vertreter und Vertreterinnen aus den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Spanien diskutierten ihre nationale Politik für Elektroräder und andere, elektrobetriebene Kleinfahrzeuge, auch bekannt als Personal Mobility Devices (PMDs).
Eine der wichtigsten Botschaften des Workshops war, dass ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen mit vorhersehbaren, verhältnismäßigen und eindeutigen Vorschriften für Verbraucher, Hersteller und nationale Behörden erforderlich ist, um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Ein einheitliches EU-Recht besteht beispielsweise nicht zu S-Pedelecs: Belgien erlaubt hier mittels einer eigenen Kategorie für S-Pedelecs eine deutlich einfachere Nutzung als Deutschland.

Conebi will Fahrradprivilegien für Pedelecs erhalten

Der Herstellerverband Conebi, er vertritt unter anderen den Zweirad-Industrie-Verband auf EU-Ebene, erklärt: „Es liegt noch ein langer Weg vor uns, auf dem die EU zum Beispiel entscheiden wird, ob E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer und 250 Watt weiterhin von den EU-Typgenehmigungsvorschriften ausgenommen bleiben, und in diesem Fall, wie sie in die künftigen EU-Rechtsvorschriften für E-Motorräder passen und ob sie die gleichen rechtlichen Anforderungen erfüllen müssen wie E-Roller. Es werden wahrscheinlich auch Entscheidungen über Speed-Pedelecs hinsichtlich ihrer Einstufung innerhalb der EU-Typgenehmigungsgesetzgebung und über Cargo- und E-Cargo-Bikes getroffen werden.“
Die Ausnahme von der Typgenehmigung bringt Privilegien: Das Pedelec wird rechtlich als Fahrrad eingestuft und darf darum ohne Führerschein, Helm und Kennzeichen genutzte und auf Radwegen bewegt werden. Diesen Status wollen die Pedelec-Hersteller behalten, auch weil der Verkaufserfolg davon abhängt. Die politische Chance dabei sind die EU-Klimaziele durch die Verkehrswende.
Conebi begrüßt die Einladung der Europäischen Kommission zur Teilnahme an dem Workshop und wird sich in den kommenden Monaten und Jahren aktiv an der Konsultation der Interessengruppen zum künftigen Rechtsrahmen für PMDs beteiligen: Die nächste Folgenabschätzung wird 2023 stattfinden. „Gute Vorschriften für Fahrräder und E-Bikes sind - und werden - von grundlegender Bedeutung für die langfristige Entwicklung der Fahrradindustrie und das Wachstum des Radverkehrs in Europa sein“, so Conebi.



Das könnte Sie auch interessieren