Typgenehmigung unter der Lupe 08.10.2020, 08:00 Uhr

EU überprüft Vorschriften für Elektrofahrzeuge

Die Europäische Kommission überprüft die Typgenehmigung für Elektrofahrzeuge. Der Branchenverband Leva-EU erhofft sich davon erleichterte Gesetze für Elektrofahrzeuge wie S-Pedelecs.
S-Pedelecs fallen unter die Typgenehmigung, darum sind Kennzeichen vorgeschrieben.
(Quelle: Leva-EU)
Die Richtlinie 168/2013 regelt die Typgenehmigung für Fahrzeuge mit zwei oder mehr Rädern. Bisher sind Elektrofahrräder mit Pedalassistenz bis 250 Watt Motorleistung und einer Unterstützung bis 25 km/h, also Pedelecs, sowie Fahrzeuge ohne Sattel, selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einem Sitz unter einer bestimmten Mindesthöhe von dieser Verordnung ausgenommen. Auch darum genießen Pedelecs den Status eines herkömmlichen Fahrrads in der Straßenverkehrsordnung aller Mitgliedstaaten.
Andere Elektrofahrzeuge aber, die von der Verordnung erfasst werden, haben es dagegen schwer. Speed-Pedelecs werden oft als klassische Mopeds kategorisiert und verkaufen sich darum schlechter. In der Kategorie L1e-A ist nach Angaben des Verbands Leva-EU die Situation noch schwieriger: In dieser Kategorie für Elektrofahrräder bis 25 km/h Tretunterstützung und mehr als 250 Watt Motorleistung wurden seit 2013 praktisch keine Typgenehmigungen mehr durchgeführt.
Doch jetzt hat die Europäische Kommission das auf Mobilität spezialisierte, britische Forschungszentrum Transport Research Laboratory (TRL) gebeten, die Typgenehmigung zu überprüfen und dabei die nationalen Straßenverkehrsordnungen zu berücksichtigen. Alle leichten Elektrofahrzeuge werden geprüft, also Elektroroller, selbstbalancierende Fahrzeuge, Elektrofahrräder inner- und außerhalb der Typgenehmigung oder Elektro-Lastenfahrräder.
TRL führt dazu eine Online-Umfrage durch, die noch bis zum 30. Oktober läuft. Leva-EU fordert Hersteller auf, sich an der Umfrage zu beteiligen, und so für umfassende Erkenntnisse zu sorgen. Leva-EU will Unternehmen dabei durch Informationsveranstaltungen unterstützen. Diese Treffen sollen ein klares Bild des derzeitigen Rechtsrahmens vermitteln. Darüber hinaus wird Leva-EU die Chancen und Risiken der laufenden Überprüfung erläutern.
Die Online-Informationstreffen beginnen am 13. Oktober mit einer ersten Sitzung, die Leva-EU-Mitgliedern vorbehalten ist. Dann folgen die offenen Meetings nach Fahrzeugtyp:
  • Dienstag, 13. Oktober, 14:00 Uhr: Elektrofahrräder und Speed-Pedelecs
  • Mittwoch, 14. Oktober, 10.30 Uhr: PLeVS (E-Scooter, selbstbalancierende Fahrzeuge)
  • Mittwoch, 14. Oktober, 14:00 Uhr: Elektro-Lastenräder
  • Donnerstag, 15. Oktober, 10.30 Uhr: drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge mit Tretfunktion für Personenverkehr
  • Donnerstag, 15. Oktober, 10.30 Uhr: Benutzer von LEVs
Jede Sitzung dauert etwa eine Stunde mit Informationen in der ersten halben Stunde und Fragen, die in der zweiten halben Stunde beantwortet werden. Um an der Sitzung teilzunehmen, sollten interessierte Parteien eine E-Mail an daan@leva-eu.com senden, in der sie angeben, an welcher Sitzung sie teilnehmen möchten. Sie erhalten eine persönliche Einladung zu dem Treffen.
Bereits im Februar wurde diese Untersuchung angekündigt als Reaktion auf Sicherheitsprobleme mit einigen Elektrofahrzeugen wie E-Tretrollern. Leva-EU äußerte damals Bedenken zu den möglichen Folgen für Pedelecs.



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