Kind und Radweg 15.12.2016, 13:56 Uhr

StVO: Neue Regelungen auch für Radfahrer

Am 14.12. ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Rad fahrende Kinder unter acht Jahren dürfen jetzt auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson begleitet werden.
Alternativ dürfen sie nun auf baulichen Radwegen fahren, so vorhanden. Auf Radfahr- und Schutzstreifen dürfen Kinder unter acht weiterhin nicht fahren. Daraufhin kritisiert der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) das Fehlen einer familienfreundlichen Infrastruktur. „Es ist kein Wunder, dass immer mehr Elterntaxis Schul- und Kitazufahrten verstopfen und damit zum Problem werden. Diese Eltern fühlen sich außerhalb des Autos nicht mehr sicher – das muss die Verkehrspolitik dringend ändern! Wir brauchen viel mehr Tempo 30, nicht nur vor Kindergärten und Schulen. Und wir brauchen intuitiv verständliche, durchgängige Radverkehrsnetze, auf denen Vater, Mutter, Kind, Oma und Opa gerne und komfortabel Rad fahren können. Solche Systeme sind in Deutschland absolute Mangelware", erklärte ADFC-Geschäftsführer Burkard Stork dazu.
 
Neu ist ebenfalls ab sofort das Sonderzeichen „E-Bikes frei". Da dieses jedoch nicht S-Pedelecs betrifft, ändert sich de facto nichts an der tatsächlichen Lage, da weiterhin nur Elektroräder bis 25 km/h Radwege benutzen dürfen. „Auch die Zunahme der Elektromobilität auf dem Rad erfordert von der Politik beherztes Handeln. Wir brauchen eine großzügige, hochqualitative Radinfrastruktur, auf der Fahrrad- und Pedelecfahrer sicher miteinander unterwegs sein können", kritisiert Stork ebenfalls.


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